Name des Moduls | [47310] Grundzüge Strafprozessrecht | Bezeichnung des Moduls | JurS520 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 3 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 270 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Schramm |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 2 SWS |
Inhalte | Die Vorlesung führt in die Struktur und in den Ablauf des Strafverfahrens ein. Sie vermittelt das Kernwissen auf diesem auch praktisch bedeutsamen Rechtsgebiet. Übersichtliche Darstellungen und anschauliche Fälle sollen das Verständnis erleichtern. Aktuelle Entwicklungen des Strafprozessrechts werden kritisch beleuchtet. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden werden für Konfliktlagen sensibilisiert, die für den Strafprozess typisch sind. Sie lernen zwischen Grundrechten von Beschuldigten und dem Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege verantwortungsbewusst zu differenzieren. Anhand geeigneter Sachverhalte, die zumeist aus der Rechtsprechung stammen, wird strafprozessuales Denken eingeübt. Auf diese Weise erarbeiten sich die Studierenden eine Basis, auf der sie die praktische Handhabung des Strafprozessrechts reflektieren und bewerten können. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |