Name des Moduls | [47280] Methodik der strafrechtlichen Fallbearbeitung | Bezeichnung des Moduls | JurS301 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 3 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 30 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 60 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Knauer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 2 SWS |
Inhalte | Die in der Form einer Übung konzipierte Veranstal-tung dient dazu, erworbenes strafrechtliches Wissen in die Form eines juristischen Gutachtens umzusetzen. Zur Einübung der Methodik schriftlicher Darstellung (Gutachten-, Urteilsstil, Gliederung und Schwerpunktsetzung) werden sowohl Fälle aus dem Allgemeinen Teil als auch aus den zentralen Gebieten des Besonde-ren Teils des StGB herangezogen. Zentrale Problemfelder sowie die grundlegenden Diskussionen zwischen Literatur und Rechtsprechung werden präsentiert. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden sollen befähigt werden, ihr erworbenes strafrechtliches Wissen in der Lösung einzelner Lebenssachverhalte umzusetzen. Hierzu wird Grundwissen zu Falllösungstechnik, Problemorientierung, argumentative Anwendung der Auslegungsmethoden und zur Systematik vermittelt. Über die Lösung von Einzelproblemen hinaus wird der Umgang mit komplexen Sachverhalten eingeübt. Die Darbietung und diskursive Besprechung ausgewählter Fälle soll zum selbständigen Aus- und Weiterarbeiten auffordern. Ziel ist es, die Teilnehmer zu befähigen, ein umgrenztes Problemfeld in kurzer Zeit methodisch und inhaltlich vertretbar zu lösen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |