Name des Moduls | [47210] Allgemeines Verwaltungsrecht | Bezeichnung des Moduls | JurÖ300 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 9 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Ohler |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 4 SWS Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS |
Inhalte | In der Veranstaltung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, die das Staatshaftungsrechts einschließt, werden die rechtsdogmatischen Grundlagen dieses Rechtsge-biets erörtert. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwal-tung, der Abgrenzung des Verwaltungsrechts als eines Teils des Öffentlichen Rechts zum Privatrecht, den Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, dem Verwaltungshandeln insbesondere durch Verwaltungsakt, Rechtsverordnung, Verwaltungsvertrag und Realakt. Neben dem Verwaltungsverfahren werden schließlich die Grundstrukturen des Verwaltungsorganisationsrechts sowie das Recht der staatlichen Ersatzleistun-gen erläutert. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Veranstaltung hat das Ziel, den Studierenden die Fähigkeit zum Umgang mit allgemeinen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen zu vermitteln. Damit sollen Studierende einerseits in die Lage versetzt werden, die inneren Verbindung zum Verfassungsrecht und Europarecht herzustellen, andererseits sollen sie erkennen, welche übergreifenden Strukturen den Materien des Besonderen Verwaltungsrechts vorausgehen. Dadurch sollen Studierende in die Lage versetzt werden, sich in zunehmend differenzierter Weise mit öffentlich-rechtlichen Problemen auseinanderzusetzen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |