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Name des Moduls [47210] Allgemeines Verwaltungsrecht Bezeichnung des Moduls JurÖ300

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r Prof. Dr. Ohler
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Vorlesung: 4 SWS
Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS
Inhalte In der Veranstaltung zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, die das Staatshaftungsrechts einschließt, werden die rechtsdogmatischen Grundlagen dieses Rechtsge-biets erörtert. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwal-tung, der Abgrenzung des Verwaltungsrechts als eines Teils des Öffentlichen Rechts zum Privatrecht, den Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, dem Verwaltungshandeln insbesondere durch Verwaltungsakt, Rechtsverordnung, Verwaltungsvertrag und Realakt. Neben dem Verwaltungsverfahren werden schließlich die Grundstrukturen des Verwaltungsorganisationsrechts sowie das Recht der staatlichen Ersatzleistun-gen erläutert.
Lern- und Qualifikationsziele

Die Veranstaltung hat das Ziel, den Studierenden die Fähigkeit zum Umgang mit allgemeinen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen zu vermitteln. Damit sollen Studierende einerseits in die Lage versetzt werden, die inneren Verbindung zum Verfassungsrecht und Europarecht herzustellen, andererseits sollen sie erkennen, welche übergreifenden Strukturen den Materien des Besonderen Verwaltungsrechts vorausgehen. Dadurch sollen Studierende in die Lage versetzt werden, sich in zunehmend differenzierter Weise mit öffentlich-rechtlichen Problemen auseinanderzusetzen.
Die vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, im Anschluss an die Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Öffentliches Recht die Fähigkeiten in der juristischen Argumentationstechnik und im Gutachtenstil zu vertiefen und zu festigen. Der Studierende erlernt parallel zur Vorlesung die Lösung von Fällen aus dem Bereich des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Der Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft liegt in der Anwendung des erarbeiteten Wis-sens aus der Vorlesung. Der Studierende erlernt den Aufbau und Ablauf des Widerspruchsverfahrens und das Grundwissen zu verwaltungsgerichtlichen Klagen. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft werden alle klausurrelevanten Probleme aus dem Bereich der Zu-lässigkeit und der Begründetheit von verwaltungsgerichtlichen Klagen erarbeitet.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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