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Name des Moduls [47190] Grundkurs Öffentliches Recht II Bezeichnung des Moduls JurÖ200

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 90 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r Prof. Dr. Ohler
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Vorlesung: 4 SWS
Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS
Inhalte Im zweiten Teil des Grundkurses Öffentliches Recht werden die allgemeinen Grundrechtslehren sowie die Einzelgrundrechte behandelt. Grundrechtsprobleme stehen im Mittelpunkt des verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Interesses. Zudem wirken sich Grundrechte auch im Zivil- und Strafrecht in vielfälti-ger Weise aus. In prozessrechtlicher Hinsicht wird die Verfassungsbeschwerde vertieft behandelt. Die Veranstaltung liefert zudem Einblicke in den Grundrechtsschutz auf Ebene der EU und der EMRK.
Lern- und Qualifikationsziele Der Grundkurs Öffentliches Recht II verfolgt mehrere Ziele. Der Studierende wird durch die Vorlesung für Grundrechtsprobleme sensibilisiert und lernt die ein-zelnen Grundrechte kennen. Zugleich wird er befähigt, grundrechtliche Fragen in der Einkleidung verwaltungsrechtlicher, zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Probleme zu erkennen und zu lösen. Darüber hinaus vermittelt der Grundkurs einen Zugang zu den Problemen des mehrfachen Grundrechtsschutzes im europäischen Verfassungsverbund.
Die Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, im Anschluss an die Arbeitsgemeinschaft zum Grundkurs Öffentliches Recht I dem Studierenden die juristische Argumentationstechnik und den Gutachtenstil zu vermitteln und bereits bestehende Kenntnisse zu vertiefen. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung das Lösen von Fällen im Bereich der Einzelgrundrechte. Die Fallbehandlung verbessert zudem die Fähigkeit, grundrechtliche Fragestellungen im Gewande einfachrechtlicher Gestaltungen zu erkennen und strukturiert zu prüfen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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