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Name des Moduls [47100] Seminar Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft Bezeichnung des Moduls JurA100

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 9

Arbeitsaufwand für Selbststudium 150 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Harke

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Seminararbeit und Verteidigung: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Seminar: 2 SWS
Inhalte

Die Jurisprudenz – neben Theologie und Medizin eine der ältesten Wissenschaften – hat das positive Recht nicht nur systematisch zu interpretieren, sondern auch kritisch zu reflektieren. Hermeneutische und kritische Kompetenz als juristische Schlüsselqualifikationen erwirbt man am besten durch das Studium der Grundlagendisziplinen: Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtstheorie und Juristische Methodenlehre. Die Fakultät bietet aufgrund ihrer breiten Lehr- und Forschungsbasis in diesen Disziplinen optimale Bedingungen für die (Aus-)Bildung von Persönlichkeiten mit juristischen Kenntnissen, die für ein breites Berufsfeld geeignet und fähig sind, unsere freiheitliche Rechtsordnung in professioneller Weise gerecht zu gestalten.

Regelmäßig werden Seminare zu folgenden Themen-komplexen angeboten:
Historische Grundlagen:
1. Römische Rechtsgeschichte
2. Deutsche Rechtsgeschichte
3. Privatrechtsgeschichte
4. Strafrechtsgeschichte
5. Verfassungsgeschichte

Philosophische Grundlagen:
1. Rechts- und Staatsphilosophie
2. Rechtstheorie und Rechtssoziologie
3. Juristische Methoden- und Argumentationslehre
4. Staats- und Verfassungslehre
5. Rechtsethik

Lern- und Qualifikationsziele Das Seminar umfasst die Anfertigung einer Seminararbeit und deren mündliche Verteidigung. Durch die Seminararbeit soll der Studierende nachweisen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Teilproblem aus dem Schwerpunktbereich eigenständig wissenschaftlich zu bearbeiten und wissenschaftlichen Standards entsprechend darzustellen.
Die mündliche Prüfungsleistung besteht in der Verteidigung der wissenschaftlichen Arbeit (mündliches Referat und anschließende Diskussion). Der Studierende soll unter Beweis stellen, dass er ein Thema prägnant präsentieren und ein diskursives wissenschaftliches Gespräch führen kann.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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