Name des Moduls | [47080] Grundzüge der Römischen Rechtsgeschichte einschließlich der europäischen Privatrechtsgeschichte | Bezeichnung des Moduls | JurA003 |
Studiengang | [135] - Rechtswissenschaft | ECTS Punkte | 3 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 30 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 60 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Harke |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Bestehen einer Klausur: 100% |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung: 2 SWS |
Inhalte | Die Vorlesung gibt zunächst einen Überblick über die Entstehungs- und Entwicklungsbedingungen des römischen Staates und des römischen Rechts. Sodann werden Methode und Stil des römischen Rechts an einem Beispiel aus dem materiellen römischen Privatrecht illustriert. Die Rezeption des römischen Rechts in Europa und seine Bedeutung für die Konzeption des BGB im 19. Jahrhundert bilden das letzte Thema der Veranstaltung. |
Lern- und Qualifikationsziele | Ziel der Veranstaltung ist die Förderung eines historisch fundierten Staats- und Rechtsverständnisses, das befähigt, die heutigen Rechtsregeln und Rechtsordnungen in einem übergreifenden kulturellen Gesamtzusammenhang zu sehen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |