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Name des Moduls [2600] Vorbereitungsmodul Angewandte Sportwissenschaft 6 Bezeichnung des Moduls SPW-AS6-R

Studiengang [029] - Sportwissenschaft ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 105 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 45 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Theorie der Wahlsportart sowie die spezielle Trainingsmethodik/Didaktik.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Die Lehrveranstaltungen zum Modul müssen regelmäßig wahrgenommen und die modulbegleitenden Anforderungen erfüllt werden.

Zu den Lehrveranstaltungen der Wahlfachvertiefung in der Sportpraxis können nur Studierende mit einem entsprechenden nachgewiesenen Leistungsvermögen im betreffenden Grundkurs zugelassen werden. Die Festlegungen zu den Kriterien der Zulassung werden von den jeweiligen Lehrkräften veranstaltungsspezifisch getroffen. Die Module AS1-3 müssen erfolgreich abgeschlossen sein.

Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflicht bei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt  

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

098 LR Sport

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

098 LR Sport: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

1 Seminar: 8. Semester

1 Seminar/Übung: 8. Semester

Inhalte

Erlangung sicherer theoretischer, didaktisch-methodischer, trainingswissenschaftlicher  Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den angebotenen Sportarten

Lern- und Qualifikationsziele

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

 

- Beherrschen von vertieften speziell -sportartspezifischen, didaktisch-methodischen und berufsfeldspezifischen Kenntnissen der Sportarten; Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Theorie und Methodik der integrativen Fähigkeits- und Fertigkeitsentwicklung in den Sportarten;

- Besitz und Kompetenz zur flexiblen Anwendung trainingsmethodischer abgeleiteter Lehrkompetenzen;

- Kenntnisse zur Gestaltung und Begleitung von Trainingsabschnitten im langfristigen Leistungsaufbau einer Sportart;

- Kennen von Wettkampfsystemen im Schul- und Freizeitsport und Fähigkeit zur exemplarischen Organisation;

- Wissen zu gegenwärtig modernen Fachgebieten in der angewählten Sportart.

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