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Name des Moduls [42680] Bioorganische Chemie Bezeichnung des Moduls 801b

Studiengang [032] - Chemie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 75 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 75 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Thomas Heinze

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Klausur (50%), Protokolle (50%)

Eine nicht bestandene Klausur kann einmal wiederholt werden. Das Praktikum kann einmal wiederholt werden. Der Seminarvortrag kann einmal wiederholt werden.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Das Modul wird in die Berechnung der Endnote (mit einfachem Gewicht) aufgenommen.

Unterrichtssprache

deutsch

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Keine

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Keine

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung/Seminar (3 SWS), Praktikum (2 SWS)

Inhalte

Das Modul vermittelt Grundlagen der Koordinationschemie der Bioorganischen Chemie. Thematisiert werden Vorkommen und Funktion biogener Liganden für Metallionen, Grundlagen der Naturstoffchemie mit Vorkommen, Eigenschaften in biologischen Systemen, Strukturaufklärung und der chemischen und physikalischen Modifizierung von Naturstoffen

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden verfügen über grundlegende Kenntnisse der anorganischen und organischen Chemie und wenden diese auf Fragestellungen der Biochemie und der Funktionsweise von Lebensprozessen an. Sie wenden Konzepte und Methoden der bioanorganischen und bioorganischen Chemie und ihre Anwendungen auf biorelevante Systeme (Funktion von Metallionen, biogene Liganden, Katalyse, medizinische Anwendungen, Biopolymere, Struktur-Eigenschaftsbeziehungen, technische relevante Aspekte) an.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

-

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