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Name des Moduls [47360] Grundzüge des Familien- und Erbrechts Bezeichnung des Moduls JurZ320

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 6

Arbeitsaufwand für Selbststudium 60 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 120    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Brose

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Vorlesung: 4 SWS
Inhalte

Das Modul Grundzüge des Familien- und Erbrechts umfasst die Vorlesungen Grundzüge des Familienrechts (2 SWS) und Grundzüge des Erbrechts (2 SWS). Die Vorlesung Grundzüge des Familienrechts wird im Winter- und die Vorlesung Grundzüge des Erbrechts im Sommersemester angeboten.

 Grundzüge des Familienrechts:

Gegenstand der Vorlesung sind das Ehe-, Eheschließungs-, Scheidungs-, Güter-, Unterhaltsrecht und das Recht der Eltern-Kind-Beziehung. Ferner wird die Lebenspartnerschaft behandelt. In Abgrenzung zum Eherecht werden die Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft angesprochen. Ein besonderer Akzent der Vorlesung liegt auf der Verknüpfung des Familienrechts mit dem Schuld- und Sachenrecht.

 

Grundzüge des Erbrechts:

Die Vorlesung gibt einen Überblick über die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge, einschließlich der Rechtsfolgen des Erbganges. In diesem Zusammenhang werden die Erbenhaftung, die Miterbengemeinschaft das Erben-Erbschaftsbesitzer-Verhältnis, die Testamentsvollstreckung und der Erbschein behandelt.

 

Die Inhalte beider Vorlesungen werden in einer gemeinsamen Klausur (im Anschluss an die Vorlesung Grundzüge des Erbrechts) geprüft.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Vorlesungen sollen den Studierenden die Rechtsgrundlagen des Familienlebens und die zentralen Rechtsfragen beim Tod eines Menschen vermitteln. Im Mittelpunkt der Lehre steht die Darstellung der zentralen Rechtsinstitutionen beider Gebiete und die Schilderung ihrer Bedeutung für das gesamte Zivilrecht.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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