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Name des Moduls [47020] Gesellschaftsrecht Bezeichnung des Moduls JurL300

Studiengang [135] - Rechtswissenschaft ECTS Punkte 3

Arbeitsaufwand für Selbststudium 60 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 90    

Modul-Verantwortliche/r Dr. Pfeifer
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Bestehen einer Klausur: 100%
Empfohlene Literatur -
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) LA JM: Pflichtmodul
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) Vorlesung: 2 SWS
Inhalte Die Veranstaltung vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Formen von Personen- und Kapitalgesellschaften. Die Studierenden werden zunächst in das Gesellschaftsrecht eingeführt und sodann mit den Gründungsvoraussetzungen, Strukturen, Organen und insbesondere finanzverfassungs- und haftungsrechtlichen Besonderheiten der einzelnen Gesellschaftsformen vertraut gemacht. Ein Schwerpunkt liegt dabei – den tatsächlichen Gegebenheiten der Wirtschaft entsprechend – auf der Behandlung der Kapitalgesellschaften AG und GmbH.
Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden erwerben Grundkenntnisse des Rechts der privaten Personenverbände. In Ergänzung zur Vorlesung Vermögensrecht werden ihnen hier die Personen- und Kapitalgesellschaften als Handelnde im Wirtschaftsleben vorgestellt.
Dabei sollen sie – aus Sicht der Gründer – in die Lage versetzt werden, Vorteile und Risiken einzelner Gesellschaftsfomen zu erkennen und richtig abzuschätzen. Des Weiteren sollen sie – aus Sicht eines Vertragspartners eines solchen Verbandes – ebenfalls in die Lage versetzt werden, zu erkennen, worin z.B. besondere Risiken für die Vertragsdurchführung bestehen und wie man diesen begegnen kann. Zudem soll ihnen vermittelt werden, welche rechtlichen Möglichkeiten des Haftungszugriffs auf Gesellschafter und Geschäftsleiter für die Gläubiger in besonderen Situationen bestehen.
Im Ergebnis der Vorlesung soll ein fundiertes Grundwissen über die wichtigsten Gesellschaftsformen stehen, das die Studierenden in die Lage versetzt, einfach gelagerte Lebenssachverhalte mit Bezug zum Gesellschaftsrecht selbstständig einer rechtlich zutreffenden Lösung zuzuführen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung -

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