Name des Moduls | [38230] Basismodul Recht für Wirtschaftswissenschaftler | Bezeichnung des Moduls | BW36.1 |
Studiengang | [184] - Wirtschaftswissenschaften | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dr. Udo Pfeifer |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Klausur Recht A (Prüfungszeitraum des Sommersemesters): 80 min (Gewichtung 2/3); Klausur Recht B (Prüfungszeitraum des Wintersemesters): 40 min (Gewichtung 1/3). Beide Klausuren müssen einzeln bestanden sein und können einzeln wiederholt werden. Die Gesamtnote ergibt sich als gewichtete Summe der Teilnoten. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Zyklus: Beginn jeweils im Sommersemester mit Recht A (Vermögensrecht); Abschluss im Wintersemester mit Recht B (Gesellschaftsrecht). |
Empfohlene Literatur | Angabe erfolgt in den Lehrveranstaltungen |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 184 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften: Pflichtmodul (BWL, BIS, Regelprofil, VWL, WiPäd1, WiPäd2) / Wahlpflichtmodul (BAN) |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Vorlesung Vermögensrecht (4 SWS), Vorlesung Gesellschaftsrecht (2 SWS) |
Inhalte | Vermögensrecht: Bürgerliches Recht als Grundlage für alle Rechtsbeziehungen unter Privatpersonen (Rechtsgeschäfte, Abschluss von Verträgen, ihre Erfüllung und Folgen von Pflichtverletzungen, Beziehungen von Personen zu Sachen) sowie Handelsrecht (Sonderregeln für Kaufleute im handelsrechtlichen Verkehr). Gesellschaftsrecht: verschiedene Formen der Organisation von Personal- und Kapitalgesellschaften, haftungsrechtliche Konsequenzen der einzelnen Gesellschaftsformen, Organisationsverfassung. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden sínd über zivilrechtliche Probleme informiert, die im beruflichen wie privaten Alltag auftreten können. Sie können rechtliche Risiken im privaten wie unternehmerischen Rechtsverkehr erkennen und vermeiden und sind zur Lösung minderschwerer Probleme ohne anwaltliche Hilfe befähigt. |