Name des Moduls | [38740] Seminar Finanzwissenschaft | Bezeichnung des Moduls | BW23.4 |
Studiengang | [184] - Wirtschaftswissenschaften | ECTS Punkte | 6 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 150 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Professor Dr. Silke Übelmesser |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Schriftliche Leistung (ca. 50%), mündliche Leistung inkl. Vortrag und Diskussionsbeteiligung (ca. 50%). Die Ausgestaltung, der Umfang und die Termine der zu erbringenden Teilleistungen sowie die genaue Notengewichtung werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bekannt gegeben. Jede Teilleistung muss einzeln bestanden sein. Die Gesamtnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Einzelnoten. Aufgrund der wechselnden Seminar-Oberthemen müssen bereits bestandene Teilleistungen bei einer Wiederholung des Seminars wiederholt werden. |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | Erwartet: Inhalte von BW23.2 Basismodul Finanzwissenschaft; Empfohlen: Inhalte von BW23.3 Vertiefungsmodul Finanzwissenschaft. |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 184 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften, 984 B.A. Wirtschaft und Sprachen: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Seminar (2 SWS) |
Inhalte | Im Seminar setzen sich die Studierenden im Rahmen einer Hausarbeit selbständig mit ökonomischen Themenstellungen auseinander, die zum jeweiligen Zeitpunkt im Bereich der Finanzwissenschaft bzw. Wirtschaftspolitik von besonderem Interesse sind bzw. in die aktuellen Forschungsgebiete des Lehrstuhls fallen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Nach Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über ein vertieftes Fachwissen im behandelten Themenbereich. Auch hinsichtlich der Technik wissenschaftlichen Arbeitens und der Präsentationstechniken verfügen sie über umfassende Qualifikationen. Die Studierenden sind in der Lage, selbständig eine schriftliche Arbeit unter Verwendung einschlägiger wissenschaftlicher Literatur zu verfassen. Im Seminar haben sie nachgewiesen, die zentralen Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten präsentieren und innerhalb der Gruppe der Seminarteilnehmer/innen kritisch diskutieren zu können. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | Das Lernziel der kritischen Diskussionsfähigkeit erfordert die Anwesenheit der Seminarteilnehmer/innen und deren aktive Teilnahme an der Diskussion. Eine Zulassung zur Prüfung erfordert daher eine regelmäßige Anwesenheit (bei Verhinderung durch Krankheit oder zeitlicher Überlappung mit anderen Pflichtterminen ist dies dem Modulverantwortlichen unverzüglich anzuzeigen und entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen). Bei Fehlen ohne entsprechenden Nachweis und bei - hinsichtlich der Erreichung der Lernziele - zu häufigem Fehlen kann die Zulassung zur Prüfung versagt werden. Näheres regeln die Prüfungsordnung oder der Prüfungsausschuss. |