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Name des Moduls [51550] Vorbereitungsmodul 3 (Didaktik der Informatik B) Bezeichnung des Moduls FMI-IN5003

Studiengang [079] - Informatik ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Grundlagen und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere auf grundlegende Elemente des Fachunterrichts am Gymnasium unter Berücksichtigung der im Praxissemester erlangten Einblicke in die Unterrichtswirklichkeit.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

- 079 LA Gymnasium Informatik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule)
- 079 LA Gym (Erweiterung) Informatik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule)

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

4 SWS Vorlesung/Übung/Seminar

Inhalte

Didaktische Prinzipien:

  • Planen des Informatikunterrichts auf unterschiedlichen Ebenen (Schuljahr, Themenbereich, Stunde)
  • Initiieren und Erfassen von Lern- und Denkprozessen bei Schülern
  • Formen und Ziele von Motivation und Differenzierung
  • Leistungsbewertung
  • Abiturprüfung
  • Bildungsstandards

Ausgewählte Themen der Didaktik der Informatik:

  • Anfangsunterricht in Informatik
  • Kommunikation in Netzen
  • Kryptologie
  • Rollenspiele
  • Projektarbeiten
  • Wettbewerbe
  • Geschichte der Informatik
  • fachdidaktisches Projekt
Lern- und Qualifikationsziele

Vertraut werden mit Problemen, Konzepten und Methoden des Informatikunterrichtes.


Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die Inhalte des Vorbereitungsmoduls begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 3 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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