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Prüfungsnummer 51440
Studiengang [079] - Informatik
Prüfungsversion [-1] - besondere Verarb.
Abschnitt [G] - Grundstudium
Kurztext FMI-IN5002
Drucktext Vorbereitungsmodul 2
Pflichtkennzeichen [PF] - Pflichtfach
Prüfungsform [G] - generiert
Prüfungsart [MO] - Modul
Art der Notengebung [L6] - LA Vorb.modulnoten
Inhalt und Qualifikationsziel

Es kann ein weiterführendes Modul aus folgenden Bereichen gewählt werden:

  • Bereich Intelligente Systeme
  • Bereich Software- und Informationssysteme
  • Bereich Algorithmik
  • Bereich Paralleles Rechnen / Parallele und Eingebettete Systeme
Lehr- und Lernformen

4 - 6 V/Ü

Voraussetzungen für die Teilnahme

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf vertiefte Kenntnisse zu einem der folgenden Bereiche:

1. Algorithmik,

2. Intelligente Systeme,

3. Software- und Informationssysteme,

4. Paralleles Rechnen / Parallele und Eingebettete Systeme.

Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat an, in welchem Bereich er die mündliche Prüfung absolvieren will. Die Inhalte, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

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