Prüfungsnummer | 51440 |
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Studiengang | [079] - Informatik |
Prüfungsversion | [-1] - besondere Verarb. |
Abschnitt | [G] - Grundstudium |
Kurztext | FMI-IN5002 |
Drucktext | Vorbereitungsmodul 2 |
Pflichtkennzeichen | [PF] - Pflichtfach |
Prüfungsform | [G] - generiert |
Prüfungsart | [MO] - Modul |
Art der Notengebung | [L6] - LA Vorb.modulnoten |
Inhalt und Qualifikationsziel | Es kann ein weiterführendes Modul aus folgenden Bereichen gewählt werden:
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Lehr- und Lernformen | 4 - 6 V/Ü |
Voraussetzungen für die Teilnahme | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Mündliche Prüfung (30 Minuten) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf vertiefte Kenntnisse zu einem der folgenden Bereiche: 1. Algorithmik, 2. Intelligente Systeme, 3. Software- und Informationssysteme, 4. Paralleles Rechnen / Parallele und Eingebettete Systeme. Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat an, in welchem Bereich er die mündliche Prüfung absolvieren will. Die Inhalte, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. |