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Name des Moduls [51440] Vorbereitungsmodul 2 - mündliche Prüfung Bezeichnung des Moduls FMI-IN5002

Studiengang [079] - Informatik ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Mündliche Prüfung (30 Minuten)

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf vertiefte Kenntnisse zu einem der folgenden Bereiche:

1. Algorithmik,

2. Intelligente Systeme,

3. Software- und Informationssysteme,

4. Paralleles Rechnen / Parallele und Eingebettete Systeme.

Bei der Meldung zur Prüfung gibt der Kandidat an, in welchem Bereich er die mündliche Prüfung absolvieren will. Die Inhalte, die Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen.

Die Zulassung zur Staatsprüfung erfolgt durch das Landesprüfungsamt.

Arbeitsaufwand (work load) in: 150 Std.

-          Präsenzstunden  60 - 90  Std.

-          Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitung)  60 - 90 Std.

Empfohlene Literatur

Nach Empfehlung der Dozenten

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

- 079 LA Gymnasium Informatik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule)
- 079 LA Gym (Erweiterung) Informatik: Pflichtmodul (Vorbereitungsmodule)

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

4 SWS Vorlesung/Übung

Inhalte

Es kann ein weiterführendes Modul aus folgenden Bereichen gewählt werden:

  • Bereich Intelligente Systeme
  • Bereich Software- und Informationssysteme
  • Bereich Algorithmik
  • Bereich Paralleles Rechnen / Parallele und Eingebettete Systeme
Lern- und Qualifikationsziele

Nachweis vertiefter Kenntnisse aus dem gewählten Modul.

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordung begrenzt - unter Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

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