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Name des Moduls [50410] Objektorientierte Programmierung Bezeichnung des Moduls FMI-IN0041

Studiengang [079] - Informatik ECTS Punkte 6

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 180    

Modul-Verantwortliche/r Wolfram Amme
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Klausur oder mündliche Prüfung
Empfohlene Literatur Niemeyer, Peck: Learning Java. O´Reilly Verlag. 2005.
Middendorf, Singer, Heid: Java: Programmierhandbuch und Referenz für die Java-2-Plattform. dpunkt.verlag. 2002.
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Keine
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

FMI-IN0025 Grundlagen informatischer Problemlösung

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

- 079 LA Gym (Erweiterung) Informatik (PO-V. 2010): Pflichtmodul
- 079 B.A. Informatik: Wahlpflichtmodul
- 184 B.Sc. Wirtschaftswissenschaften: Wahlpflichtmodul (IMS: Vertiefungsmodule d. FMI)
- 276 M.Sc. Wirtschaftsmathematik (PO-V. 2010): Wahlpflichtmodul (Informatik)
- 679 B.Sc. Angewandte Informatik: Pflichtmodul (Konto A)

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

2 SWS Vorlesung
1 SWS Übung

Inhalte Zentrales Thema der Vorlesung ist die Behandlung objektorientierter Programmierkonzepte (wie Klassen, Objekte, Felder, Methoden, Vererbung, Schnittstellen, generische Programmierung, etc.). Neben der
allgemeinen Betrachtung wird in der Vorlesung zudem die Realisierung der Konzepte in modernen, gegenwärtig verwendeten, objektorientierten Programmiersprachen vorgestellt. Weitere Teile der Vorlesung behandeln vertieft objektorientierte Modellierungstechniken sowie Aspekte des nebenläufigen objektorientierten Programmentwurfs.
Lern- und Qualifikationsziele Grundkenntnisse objektorientierter Programmierkonzepte und deren Anwendbarkeit, Beherrschen einer objektorientierten Programmiersprache, Fähigkeit zur objektorientierten Modellierung,  Grundverständnis für nebenläufige Programmausführungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung 50% der erreichbaren Punkte aus den Übungsaufgaben

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