Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Name des Moduls [4300] Vertiefung Sportrecht und Sportmanagement Bezeichnung des Moduls SPW-SW3

Studiengang [029] - Sportwissenschaft ECTS Punkte 8

Arbeitsaufwand für Selbststudium 180 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 240    

Modul-Verantwortliche/r Prof. Dr. Daumann
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Modulprüfungen in Form von 2 Teilprüfungen: Die Einführung in das Sportrecht schließt mit einer Klausur von 60 Minuten ab und fließt zu 50% in die Modulnote ein. In Grundlagen des Sportmanagements sind eine Klausur von 60 Minuten oder eine Seminarleistung zu erbringen, die zu 50% in die Modulnote eingeht. Die konkrete Seminarleistung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflicht bei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit.

 

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul SPW-SW1
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) keine
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) Pflichtmodul
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

(Art der Lehrveranstaltung, SWS, LP (ECTS))

Einführung in das Sportrecht (V1/S1, 2, 4)

Grundlagen des Sportmanagements (V/S, 2, 4)

Inhalte

Rechtliche Aspekte des Sports; Überblick und wesentliche Instrumente des Managements von Organisationen im Sport

Lern- und Qualifikationsziele Der Student ist in der Lage, juristische Probleme im Bereich des Sports als solche zu erkennen und beherrscht deren grundsätzlichen Lösungsweg. Daneben verfügt der Student über die notwendigen Managementkompetenzen in den für Sportorganisationen wichtigen Bereichen und ist grundsätzlich in der Lage, Sportorganisationen zu managen.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung keine

Impressum | Datenschutzerklärung