Name des Moduls | [4300] Vertiefung Sportrecht und Sportmanagement | Bezeichnung des Moduls | SPW-SW3 |
Studiengang | [029] - Sportwissenschaft | ECTS Punkte | 8 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 180 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 240 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Daumann |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Modulprüfungen in Form von 2 Teilprüfungen: Die Einführung in das Sportrecht schließt mit einer Klausur von 60 Minuten ab und fließt zu 50% in die Modulnote ein. In Grundlagen des Sportmanagements sind eine Klausur von 60 Minuten oder eine Seminarleistung zu erbringen, die zu 50% in die Modulnote eingeht. Die konkrete Seminarleistung wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflicht bei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit.
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Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | SPW-SW1 |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | (Art der Lehrveranstaltung, SWS, LP (ECTS)) Einführung in das Sportrecht (V1/S1, 2, 4) Grundlagen des Sportmanagements (V/S, 2, 4) |
Inhalte | Rechtliche Aspekte des Sports; Überblick und wesentliche Instrumente des Managements von Organisationen im Sport |
Lern- und Qualifikationsziele | Der Student ist in der Lage, juristische Probleme im Bereich des Sports als solche zu erkennen und beherrscht deren grundsätzlichen Lösungsweg. Daneben verfügt der Student über die notwendigen Managementkompetenzen in den für Sportorganisationen wichtigen Bereichen und ist grundsätzlich in der Lage, Sportorganisationen zu managen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |