Name des Moduls | [3500] Wahlfach Sportökonomie | Bezeichnung des Moduls | SPW-GF6 |
Studiengang | [029] - Sportwissenschaft | ECTS Punkte | 8 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 180 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 240 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Daumann |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Modulprüfung in Form von 2 Teilprüfungen mit gleicher Gewichtung (2 x 50% = 100 %) (Vorlesung: Klausur von 60 min (50%); Seminar: Klausur von 60 min (25%) und Referate (25%))
Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflicht bei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit. |
Empfohlene Literatur | Siehe Hinweise auf Homepage |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | -- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | keine |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | (Art der Lehrveranstaltung, SWS, LP (ECTS)) Grundlagen des Sportmanagements (V/S, 2, 4) Sportökonomie (S, 2, 4) |
Inhalte | Überblick und wesentliche Instrumente des Managements von Organisationen im Sport; vertiefende Anwendung des ökonomischen Instrumentariums auf den Sport |
Lern- und Qualifikationsziele | Der Student verfügt über die notwendigen Managementkompetenzen in den für Sportorganisationen wichtigen Bereichen und ist grundsätzlich in der Lage, Sportorganisationen zu managen. Daneben werden seine Kompetenzen ausgebaut, mit Hilfe des ökonomischen Instrumentariums ökonomisch relevante Phänomene im Sport zu analysieren, Auswirkungen von Veränderungen zu prognostizieren und Gestaltungsempfehlungen abzuleiten. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | keine |