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Name des Moduls [36320] Sprachpraxis Französisch: Übersetzung Bezeichnung des Moduls BRomF-ÜB

Studiengang [137] - Romanistik ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (jährlich)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 2-4
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Barbara Wallrodt

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform)

Erfolgreicher Abschluss aller Veranstaltungen.
1 KL (100%) in Version français/allemand.

Zusätzliche Informationen zum Modul

Das Sprachniveau der Veranstaltung liegt auf B2-Kurs Niveau.

Empfohlene Literatur

Literaturlisten werden in den Veranstaltungen bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Sprachkenntnisse gemäß Europäischem Referenzrahmen Niveau B1, nachgewiesen durch Einstufungstest oder BRomF-B1

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

--

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

Bachelor Romanistik - Französisch (KF):
Wahlpflichtmodul

Bachelor Romanistik - Französisch (EF):
Zusatzmodul

Lehramt JM Französisch (LG, LR):
Wahlpflichtmodul

Lehramt Erweiterungsfach Französisch (LG, LR):
Zusatzmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Ü: Version Français - Allemand
Ü: Compréhension et interprétation orales ODER Techniques de l'expression écrite et orale ODER Lecture de textes littéraires

Inhalte

Erweiterung, Vertiefung und Festigung der Techniken des Übersetzens und der Wörterbucharbeit mit einsprachigen Wörterbüchern
Übersetzung mittelschwerer bis schwerer Texte verschiedener Textsorten
Die Studierenden können literarische Texte lesen, verstehen und interpretieren.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Studierenden sind in der Lage, Texte unterschiedlichen Inhalts und Stils zu verstehen und mittels einsprachigem Wörterbuch adäquat ins Deutsche zu übertragen.
Die Studierenden können literarische Texte verstehen und interpretieren.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Regelmäßige und aktive Teilnahme. Dies schließt die Übernahme der von den Dozenten gestellten, adäquaten mündlichen oder schriftlichen Seminarleistung(en) ein.

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