Name des Moduls | [44110] Fachdidaktik Sozialkunde II Praxissemester | Bezeichnung des Moduls | POL DI 300 |
Studiengang | [147] - Sozialkunde | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Prof. Dr. Michael May |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Praxissemesterbericht (100%)
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Zusätzliche Informationen zum Modul | Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine regelmäßige Teilnahme an den Seminaren und Übungen nötig. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen mit. Häufigkeit des Angebots: |
Empfohlene Literatur | wird zu Beginn des Semester bekannt gegeben |
Unterrichtssprache | deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | 147 Lehramt Gymnasium Sozialkunde: POL DI 200 |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 147 Lehramt Gymnasium Sozialkunde: POL DI 400 |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 147 Lehramt Gymnasium Sozialkunde: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Praktikum, Seminar (2 SWS), Selbststudium |
Inhalte | Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, theoretische politikdidaktische Erkenntnisse und praktische Unterrichtsarbeit in eine fruchtbare Beziehung zueinander zu setzen und somit ihre eigene Professionalisierung voranzutreiben. Dazu wird ihnen die Gelegenheit gegeben, auf der Grundlage der erworbenen politikdidaktischen Kenntnisse aus dem Modul POL DI 200 politische Bildungsprozesse zu gestalten und zu reflektieren. Die in diesem Modul behandelten Tätigkeitsfelder von Sozialkundelehrern und Sozialkundelehrerinnen (Bedingungsanalyse, didaktisch-methodische Analyse, Planung, Durchführung, Evaluation) werden im Begleitseminar erneut aufgegriffen und auf beobachteten Unterricht sowie eigenen Unterrichtserfahrungen bezogen. Die Theorie-Praxis-Verknüpfung ist zentraler Gegenstand des Moduls. |
Lern- und Qualifikationsziele | Das Praxissemester verfolgt die in der Praxissemesterordnung des Jenaer Modells (§ 1 Abs. 2) festgelegten Ziele. Die folgenden politikdidaktischen Lern- und Qualifikationsziele knüpfen daran an: Didaktische Analysekompetenz (theoriegeleitete Reflexion): Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse zu fachdidaktischen Prinzipien, Ansätzen, Konzeptionen und Methoden sowie deren bildungs- und sozialwissenschaftlicher Fundierung und sind in der Lage, vor diesem Hintergrund politisch-sozialwissenschaftliche Unterrichtsarrangements (Kompositionen von Zielen, Inhalten, Methoden, Medien) sowie Unterrichtsverläufe zu reflektieren, d.h. theoriegeleitet zu überdenken. Didaktische Inszenierungskompetenz (theoriegeleitetes Planen): Die Studierenden vertiefen ihre Kenntnisse zu fachdidaktischen Prinzipien, Ansätzen, Konzeptionen und Methoden sowie deren bildungs- und sozialwissenschaftliche Fundierung und sind in der Lage, vor diesem Hintergrund politisch-sozialwissenschaftliche Unterrichtsarrangements (Kompositionen von Zielen, Inhalten, Methoden, Medien) sowie Unterrichtsverläufe zu planen. Sozialkundliches Lehren (Koordination verschiedener Perspektiven): Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, Lehrerperspektiven und Schülerperspektiven auf einen Unterrichtsgegenstand zu erkennen und zu koordinieren. Hierzu entwickeln sie beispielsweise die Fähigkeit, auf erwartete und unvorhergesehene Unterrichtsverläufe und Schüleräußerungen angemessen zu reagieren und diese fruchtbar in den Unterrichtsprozess zu integrieren. Didaktische Diagnosekompetenz (fachbezogenes Beurteilen, Evaluieren und Entwickeln): Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, die Heterogenität von Lernausgangslagen, Lernergebnisse und Lernprozesse theoriegeleitet („Fehlkonzepte“, Kompetenzstufen, Politisierungstypen etc.) zu erfassen und einzuschätzen. Zudem sind sie in der Lage, die geleistete Diagnose für die Planung und Durchführung von Unterricht zu nutzen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | aktive Teilnahme an den in § 2 (1, 2) der Praxissemesterordnung aufgeführten Veranstaltungen, die konkreten Leistungsanforderungen werden zu Beginn des Semesters bekannt gegeben) sowie Nachweis über die in § 7 der Praxissemesterordnung aufgeführten Aufgaben und Pflichten der Praktikanten. regelmäßige, aktive Teilnahme in der Schule und im Seminar. |