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Name des Moduls [43150] Grundbegriffe der Linguistik für Slawisten I Bezeichnung des Moduls BSLAW 3b

Studiengang [139] - Russisch ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Dauer des Moduls 1
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Prof. Dr. Ruprecht von Waldenfels

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Klausur oder Hausarbeit; wird zu Beginn des Moduls durch den Modulverantwortlichen bekannt gegeben.
Zusätzliche Informationen zum Modul

Lehramt Gymnasium: Modulnote geht nicht in Endnote ein.

Lehramt Regelschule: Modulnote geht in Endnote ein.

Empfohlene Literatur wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

Russischkenntnisse

Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse

Es werden Grundkenntnisse in der studierten Sprache (Russisch, Tschechisch, Polnisch) empfohlen.

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

-

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule): Pflichtmodul

952 BA-EF Linguistik: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung (2 SWS); Übung (2 SWS)

Inhalte

Die Vorlesung gibt einen Einblick in die linguistischen Grundbegriffe der synchronen Phonologie, Morphologie und Lexikologie in Bezug auf die slawischen Sprachen. Die Übung ist als eine anwendungsorientierte Veranstaltung konzipiert, in der die in der Vorlesung und im Seminar behandelten Themen anhand von einzelsprachlichen Texten vertieft werden. 

Lern- und Qualifikationsziele

Erwerb von Grundlagenwissen in der slawistischen Linguistik; mündliche Präsentation wissenschaftlicher Fragen; Umgang mit wichtigen Texten zur Sprachtheorie. Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche und aktive Mitarbeit notwendig.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

regelmäßige und aktive Teilnahme an der Übung (Abgabe von Übungsaufgaben oder vergleichbare mündliche bzw. schriftliche Leistung); Umfang und Form werden zu Beginn des Moduls durch den Modulverantwortlichen bekannt gegeben.

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