Name des Moduls | [42560] Anorganisch-chemisches Praktikum 2 | Bezeichnung des Moduls | 202 |
Studiengang | [032] - Chemie | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 105 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 45 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dr. Sven Krieck |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Protokolle (100%) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Benotung wird nicht in der Staatsprüfungsabschlussnote berücksichtigt. |
Empfohlene Literatur | Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben. |
Unterrichtssprache | deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Modul 101, Modul 102 |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Praktikum (3 SWS), Selbststudium |
Inhalte | In ausgewählten praktischen Versuchen werden verschiedene Stoffeigenschaften zur quantitativ-analytischen Bestimmung genutzt. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden verfügen über ein vertieftes Verständnis vom Verhalten von Teilchen in wässriger Lösung, zu chemischen Gleichgewichten und elektrochemischen Grundlagen. Sie beherrschen praktische analytische Fertigkeiten am Beispiel der volumetrischen Analyse und von instrumentellen Techniken. Die Studierenden nehmen eine kritische Bewertung von Mess- und Analysenergebnissen sowie deren Protokollierung vor. Sie beherrschen durch die vertiefte Laborpraxis den sicheren Umgang im Labor und sowie den sachgerechten Umgangs mit Chemikalien und Gefahrstoffen, deren sach- und fachgerechte Desaktivierung und Entsorgung und damit über eine wichtige Basisqualifikation für die spätere Experimentalpraxis im Schullabor. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |