Name des Moduls | [42510] Anorganisch-chemisches Praktikum 1 | Bezeichnung des Moduls | 102 |
Studiengang | [032] - Chemie | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 75 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 75 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Dr. Sven Krieck |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Protokolle (100%), |
Zusätzliche Informationen zum Modul | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Benotung wird nicht in der Staatsprüfungsabschlussnote berücksichtigt. |
Unterrichtssprache | deutsch |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): keine |
Empfohlene bzw. erwartete Vorkenntnisse | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Modul 202 |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | 032 Lehramt JM Chemie (RS, Gym): Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | Praktikum (5 SWS), Selbststudium |
Inhalte | In ausgewählten praktischen Versuchen werden die unterschiedlichen Eigenschaften chemischer Elemente und deren Verbindungen ersichtlich. Diese werden zum Nachweis und zur Trennung verschiedener Verbindungen voneinander ausgenutzt. Die Grundregeln sicherer und exakter chemischer Laborarbeit werden vermittelt. Die Kenntnisse über wesentliche Typen chemischer Stoffumwandlungen und Stoffgruppen werden angewandt und vertieft. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden beherrschen grundlegende chemische Arbeitsweisen sowie die Ausführung und Bewertung chemischer Versuche und qualitativer Analysen. Sie wenden praktische Fertigkeiten in einfacher chemischer Laborarbeit an und beherrschen den sach- und fachgerechten Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen. Die Studierenden planen und führen Experimente selbstständig aus und protokollieren die wesentlichen Schritte und Ergebnisse. Hieraus leiten sie Ergebnisse ab und prüfen die Gültigkeit von Hypothesen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | - |