Name des Moduls | [42050] Pädagogische Fallanalysen und Sprecherziehung (allgemeine Schlüsselqualifikationen) | Bezeichnung des Moduls | L 4 |
Studiengang | [052] - Erziehungswissenschaft | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 | Dauer des Moduls | 1-2 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | Lehrstuhl für Schulsystementwicklung, Professur für Sozialpädagogik |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Test im Seminar (b/nb) Klausur in der Vorlesung (100%) Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. Dauer des Moduls: 1 oder 2 Semester
Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflicht bei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit.
Zum WiSe 2018/19 haben sich die Module im Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium geändert. Alt sind die Module „L 1 Pädagogische und psychologische Grundlagen des Lehrens”, „L 2 Grundlagen der Schulpädagogik”, „L 3 Diagnostizieren - Innovieren- Evaluieren”, „L4 Pädagogische Fallanalysen”, „L 5 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft schriftlich”, und L 6 Vorbereitungsmodul Basiswissen Erziehungswissenschaft mündlich”. Neu ab WiSe 2018/19 sind die Module „L 1a Bildungswissenschaftliche Grundlagen”, „L 2a Einführung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 3a Schulpraktische Studien”, „L 4a Vertiefung in die bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereiche”, „L 5a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - schriftliche Prüfung” und „L 6a Vorbereitungsmodul Bildungswissenschaften - mündliche Prüfung”. Für alle bereits vor dem 01.10.2018 im Lehramtsstudium an der Friedrich-Schiller-Universität eingeschriebenen Studierenden behalten die Modulbeschreibungen L1-7 ihre Gültigkeit! Es besteht die Möglichkeit von den bestehenden L1-7–Modulen in die neuen L1a-7a–Module zu wechseln. Ein Wechsel wird jedoch nicht empfohlen. Der Antrag auf Wechsel wird im Prüfungsamt (ASPA) gestellt. Das ASPA ist für die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen zuständig. Hierzu gelten entsprechende Anerkennungsregelungen (s. https://www.teach.uni-jena.de/spumedia/JMLB_Neuorganisation+Module_InformationStudierende_Stand20180925.pdf, Abschnitt III.). Die Antragstellung wird bis zum 31.12.2018 erbeten.
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Empfohlene Literatur | Wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | keine Voraussetzungen |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | L 5 und L 6 |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | VL (2 SWS) (WiSe) S (2 SWS) (jedes Semester) |
Inhalte | Anhand ausgewählter Fälle werden in der Vorlesung Beispiele pädagogischer Praxis im schulischen oder außerschulischen Kontext, sowie gelingende oder schwierige Lern-, Sozialisations-, Erziehungs- und Bildungsprozesse thematisiert und prototypisch reflektiert. Die Vorlesung beinhaltet Themen von zwei Schwerpunktbereichen (Sozialpädagogik und Schulentwicklung). Im sprechwissenschaftlichen Seminar werden Grundkenntnisse zur mündlichen Kommunikation, zum physiologischen Stimmgebrauch, zur Artikulation sowie zur Rhetorik der Rede und des Gesprächs vermittelt. Ziel ist die Anwendung rhetorischer Verfahren und die Entwicklung der eigenen sprecherischen Kompetenz. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Reflexion von Fallbeispielen soll das pädagogische und diagnostische Verständnis verbessern und damit die Studierenden auf den Umgang mit Heterogenität und Individualisierung vorbereiten. Zudem sollen in den Bereichen der Sprecherziehung und der angewandten Rhetorik Schlüsselkompetenzen in strukturierter mündlicher Kommunikation erworben werden. |