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Name des Moduls [40520] Religionsphilosophie I Bezeichnung des Moduls LA-Phi 2.1

Studiengang [127] - Philosophie ECTS Punkte 5

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Dauer des Moduls 1-2
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150    

Modul-Verantwortliche/r

Studiengangsverantwortlicher des LA Philosophie/Ethik

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) Klausur (90 Min., benotet) oder Essay (benotet) zur Vorlesung; Hausarbeit (ca. 10-15 Seiten, benotet) oder Klausur (90 Min., benotet) zum Seminar. (Prüfungsform wird zu Beginn der Lehrveranstaltung vom Dozenten bekannt gegeben.)

127 LG Philosophie:
Im Laufe des Studiums müssen mind. 3 Hausarbeiten in Fachmodulen (ohne Fachdidaktik) geschrieben werden. Vorgeschrieben ist je eine in den Bereichen theoretische und praktische Philosophie.
Zusätzliche Informationen zum Modul

127 LG Philosophie:
Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen.

169 LR Ethik:
Das Modul wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen.

Empfohlene Literatur s. Veranstaltungskommentar
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul

--

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

--

Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul)

127 LG Philosophie: Wahlpflichtmodul

169 LR Ethik: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …)

Vorlesung (2 SWS) oder Seminar (2 SWS) sowie Selbststudium

Inhalte Im Rahmen des Moduls werden verschiedene zentrale Aspekte der Religionsphilosophie aus unterschiedlichen Epochen untersucht.
Lern- und Qualifikationsziele Kenntnisse und Reflexionsfähigkeit über die Grundlagen der Religionsphilosophie, des Christentums sowie schwerpunktartig über andere Weltreligionen und religiöse Phänomene der Gegenwart.
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung

Aktive Teilnahme an Seminaren/Lektürekursen – dies umfasst die Übernahme von Protokollen, Referaten oder dem Umfang nach vergleichbaren Leistungen. Die zu erbringende Teilnahmeleistung wird zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

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