Name des Moduls | [30280] Informationskompetenz für Studierende der neueren Philologien | Bezeichnung des Moduls | ASQ Info.2 |
Studiengang | [ASQ] - Allgemeine SQ | ECTS Punkte | 5 |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 | Dauer des Moduls | 1 |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 | ||
Modul-Verantwortliche/r | ThULB |
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten (Prüfungsform) | Haus- und Übungsaufgaben, Kurzreferate (Form und Umfang werden zu Beginn des Moduls bekannt gegeben) |
Empfohlene Literatur | - |
Voraussetzung für die Zulassung zum Modul | Teilnehmerbeschränkung: max. 15 Studierende |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | ASQ |
Art des Moduls (Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul) | Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen (V, Ü, S, Praktikum, …) | 1 Ü |
Inhalte | 1. Theoretische Grundlagen der Informationskompetenz
2. Medienkunde: Medientypen; allgemeine, fachübergreifende und fachspezifische Informationsressourcen (konventionelle und elektronische); 3. Bibliothekskunde (lokal, regional, überregional, fachspezifisch) 4. Wissenschaftliche Medien- und Informationsrecherche in konventionellen und elektronischen Nachweissystemen: Bibliothekskataloge, Bibliographien, Nachschlagewerke, Datenbanken, Internet 5. Informationsbewertung 6. Informationsnutzung 7. Elektronisches Publizieren 8. Informationsrecht und Informationsethik |
Lern- und Qualifikationsziele | Die/Der Studierende - verfügt über grundlegende theoretische Kenntnisse des Lernbereiches Informationskompetenz; - verfügt über grundlegende Kenntnisse der fachlich einschlägigen konventionellen und elektronischen Informationsressourcen und Nachweissysteme; - kennt die lokale, regionale, überregionale und fachspezifische Infrastruktur des Bibliotheks- und Informationswesens und kann diese für das Studium effektiv und erschöpfend nutzen; - besitzt die Kompetenz zur effizienten Recherche in Informationsressourcen des Bibliotheks- und Informationswesens sowie des Internets und kann dieselben und deren Inhalte fundiert bewerten und nutzen; - kennt die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des elektronischen Publizierens wissenschaftlicher Arbeiten; - besitzt die Fähigkeit zur Berücksichtigung rechtlicher und ethischer Implikationen der Informationsgewinnung und -verarbeitung. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung | aktive und regelmäßige Teilnahme |