Kommentar |
Am 14. April 1871 beschloss der Reichstag die „Bismarcksche Reichsverfassung". Am 31. Juli 1919 beschloss die Verfassunggebende deutsche Nationalversammlung die „Weimarer Reichsverfassung". Am 8. Mai 1949 wurde durch den Parlamentarischen Rat das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" beschlossen. Durch diese drei Verfassungen wurden drei verschiedene politische Systeme geschaffen, die erhebliche Unterschiede, ebenso aber deutliche Gemeinsamkeiten aufwiesen. Spannungsfeld war und ist jedoch immer das Verhältnis des Parlamentes zur Regierung: Trotz eines modernen Wahlrechtes galt das Deutsche Reich als „autoritärer Machtstaat"; die Weimarer Republik war zwar ein demokratischer Staat, jedoch galten Reichstag und Reichsregierung als schwach und instabil. Die Bundesrepublik hat es hingegen geschafft, eine dauerhafte freiheitliche demokratische Grundordnung mit starken politischen Institutionen zu etablieren.
Das Seminar will daher unter theoretischer und historischer Perspektive die drei politischen Systeme untersuchen und dabei den Schwerpunkt auf die Frage der Verwirklichung von Parlamentarismus und Demokratie legen.
Ziel des Seminars ist ein vertieftes Verständnis der politischen Systeme und ihrer Funktionslogik. Dabei werden verfassungsgeschichtliche und verwaltungswissenschaftliche Fragen ebenso eine Rolle spielen. Darüber hinaus sollen Grundbegriffe wie Konstitutionalismus, parlamentarisches Regierungssystem, Bundesstaat, Kanzlerdemokratie uvm. geklärt werden. |
Literatur |
Hartmann, Jürgen: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland im Kontext. Eine Einführung, Wiesbaden 2004.
Schreyer, Bernhard / Schwarzmeier, Manfred: Grundkurs Politikwissenschaft - Studium der Politischen Systeme. Eine studienorientierte Einführung, 2., durchges. Aufl., Wiesbaden 2005.
Zippelius, Reinhold: Kleine deutsche Verfassungsgeschichte. Vom frühen Mittelalter bis zur Gegenwart, 7., neu bearb. Aufl., München 2006. |