Kommentar |
Die Vorlesung wird als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums (vgl. §§ 5a II 1 und 4, IV DRiG, 8 II ThürJAG, 31 ThürJAPO, SBPrO) im Bereich 1 „Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft“ und im Bereich 5 „Kriminalwissenschaften“ angeboten, steht aber allen Interessierten offen. Sie wird als Podcast-/Online-Veranstaltung angeboten (keine Präsenzveranstaltung!) und endet mit einer zweistündigen Klausur.
Hexen im Mittelalter? Galgen auf Marktplätzen? Hollywood unterhält uns prächtig - doch mit der historischen Realität hat das wenig zu tun! Neben der Korrektur solch landläufiger Fehlvorstellung dient die Vorlesung der Vermittlung strafrechtshistorischen Grundwissens zum besseren Verständnis des aktuellen Straf(prozess)rechts. Die Veranstaltung spannt einen historischen Bogen vom Frühmittelalter bis zur Frühen Neuzeit. Sie führt ein in das (Straf-)Recht der Germanen und Franken, das Recht der Kirche, Städte, des Reichs und der Territorien - von Fehde und Gottesurteil bis Folter und Hexenverfolgung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Quellenarbeit mit zeitgenössischen Rechtstexten und Abbildungen.
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Literatur |
Buschmann, Textbuch zur Strafrechtsgeschichte der Neuzeit, 1998; Hirte/Hübsch, Einführung in die ältere Strafrechtsgeschichte, JA 2009, S. 606 ff.; Oestmann, Wege zur Rechtsgeschichte, 2015; Rüping/Jerouschek, Grundriss der Strafrechtsgeschichte. 6. Aufl. 2011; Schmidt, Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 3. Aufl. 1998; Sellert/Rüping, Studien- und Quellenbuch zur Geschichte der deutschen Strafrechtspflege, 2 Bde. 1989, 1994. |