Jugendgerichtshilfe: Eine Einführung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (auch Jugendgerichtshilfe) ist ein klassisches Handlungsfeld der Sozialpädagogik/Sozialen Arbeit und wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen der (freien) Jugendhilfe ausgeübt.
Im Seminar soll es zunächst darum gehen die rechtliche und organisatorische Entwicklung der Jugendhilfe im Strafverfahren nachzuzeichnen. Dabei lassen sich Brüche und Kontinuitäten identifizieren die Auswirkungen auf aktuelle Reformen und Reformdebatten im Umgang mit delinquenten Jugendlichen und jungen Heranwachsenden haben.
In einem weiteren Schritt sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zentrale Normen insbesondere des Jugendgerichtsgesetzes betrachtet werden um die in der Literatur als „Widersprüche” bezeichneten Handlungsanforderungen besser verstehen und auflösen zu können.
Im weiteren Verlauf des Seminars werden wichtige kriminologische Erkenntnisse und kriminalpolitische Entwicklungen erarbeitet und mit Blick auf die Jugendhilfe im Strafverfahren theoretisch eingeordnet. |