Die Vorlesung vermittelt in vier Semestern einen Überblick über die Musikgeschichte von der Antike bis ins 20. Jahrhundert. Ausgehend von der Idee eine „relativen Autonomie“ der Musikgeschichte also deren in erster Linie selbstbezüglichen Entwicklung, folgt die Darstellung einer Problemgeschichte des Komponierens, wie sie sich insbesondere durch die Verschriftlichung als Besonderheit der abendländischen Musikgeschichte darstellt. Nur durch dieses Spezifikum konnte die Idee eines „musikalischen opus“ entstehen, die bis heute die Ausbildung an einer Musikhochschule ebenso bestimmt wie den Konzert- und Opernbetrieb. Ziel der Vorlesung ist – neben der Darstellung zentraler Rahmendaten – vor allem die Vermittlung der Kompetenz, die unvermeidliche Mischung von Fiktionalität und Faktizität in jeder Konstruktion von Geschichte erkennen zu können.
Der erste Teil der Vorlesungsreihe widmet sich der Musik von der Mitte des 18. bis zu der des späten 19. Jahrhunderts.
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