Die selbständige Stiftung ist regelmäßig auf Dauer angelegt und so eine wesentliche Form der juristischen Person.
Zum einen gibt die Vorlesung einen historischen Überblick zu Herkommen und Wirkungen von Stiftungen in der Gesellschaft.
Zum anderen werden das Wesen dieser Rechtsform, die Möglichkeiten des Einsatzes in der Rechtspraxis und Grundlegendes zur Stiftung in ihrer rechtlichen Ausgestaltung dargelegt.
(Voraussetzungen zur Errichtung einer selbständigen Stiftung, Vor- und Nachteile, Gestaltung von Satzungen, Organisationsstruktur, Haftungsfragen u. a.)
Die Vorlesung wird für die SB 1 und 7 angeboten und schließt mit einer entsprechenden Abschlussklausur. Sie richtet sich auch an Studierende des Aufbaustudienganges „Privates und öffentliches Wirtschaftsrecht“. |