Name des Moduls | [312610] Arbeitsrecht | Modulcode | MW60.1 |
Studiengang | [184] Wirtschaftswissenschaften | ECTS Punkte | 6 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 Stunden | Dauer des Moduls | 1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 180 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Prof. Dr. Christian Fischer |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | 100 % (Klausur oder mündliche Prüfung, wird vor Beginn des Moduls bekanntgegeben) |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Art des Moduls | 021 M.Sc. Betriebswirtschaftslehre, 181 M.Sc. Wirtschaftspädagogik: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | V |
Inhalte | Die Veranstaltung "Grundzüge des Arbeitsrechts" vermittelt einen Überblick über die Begründung von Arbeitsverhältnissen, Pflichten der Vertragsparteien aus dem Arbeitsverhältnis, Haftung für Schäden, die Beendigung, namentlich Kündigung von Arbeitsverträgen und die Bezüge zum kollektiven Arbeitsrecht. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Studierenden sollen Grundkenntnisse des Rechts der Arbeitsverhältnisse und der Probleme erlangen, die aus Sicht von Unternehmen wie Beschäftigten mit Arbeitsverhältnissen verbunden sind. Es werden Kenntnisse über die Voraussetzungen der Begründung von Arbeitsverhältnissen, ihrer Ausgestaltung und Beendigung vermittelt. Es werden die gesetzlichen Instrumente zur Sicherung Lern- und Qualifikationsziele eines Mindestschutzes für Beschäftigte vorgestellt und Kollektivvertrage (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) in Grundzügen vorgestellt, namentlich soweit in Ergänzung zum Gesetz weitere Schutzregeln vorsehen. Ziel der Vorlesung ist die Schaffung eines Problembewusstseins für arbeitsrechtliche Konfliktsituationen. Dafür erwerben die Studierenden das nötige Basiswissen durch das Erlernen der hierfür erforderlichen Rechtsregeln. |