Name des Moduls | [200530] Tort Law | Modulcode | LLBI_E03 |
Studiengang | [935] International Legal Studies | ECTS Punkte | 8 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | ||
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | Dauer des Moduls | 1 Semester | |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | |||
Modulverantwortlicher | Dr. Stephen Swann |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | schriftliche Hausarbeit: 90 % |
Unterrichtssprache | englisch |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | Vorlesung: 4 SWS |
Inhalte | Das englische Deliktsrecht behandelt die zivilrechtliche Haftung einer Person für die Schädigung einer anderen Person, in der Regel durch die Verpflichtung zur Zahlung monetärem Schadensersatz. Das Fehlen eines einheitlichen Haftungsprinzips erhöht die Komplexität der Materie. Behandelt werden verschiedene Arten des monetären Schadensersatzes und die Problematik der gleichzeitigen strafrechtlichen Verfolgung des Delikts. |
Lern- und Qualifikationsziele | Nach Abschluss des Moduls wird erwartet, dass die Studierenden ein sicheres Verständnis der verschiedenen Lehren des englischen Deliktsrechts aufweisen, insbesondere des Konzepts der "Fahrlässigkeit" und seiner einzelnen Elemente sowie dessen Entwicklung durch das case-law. Weiterhin wird erwartet, dass sie zur Lösung komplexer, realer Fälle mit deliktsrechtlichem Bezug in der Lage sind. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) | - |