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Das Modul beinhaltet vier Lehrveranstaltungen: "Allgemeines Verwaltungsrecht", "Polizei- und Ordnungsrecht", "Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts" sowie "Grundzüge des Rechts der Europäischen Union".
In der Veranstaltung "Allgemeines Verwaltungsrecht", die das Staats-haftungsrecht einschließt, werden die rechtsdogmatischen Grundlagen dieses Rechtsgebiets erörtert. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der Abgrenzung des Verwaltungsrechts als eines Teils des Öffentlichen Rechts zum Privatrecht, den Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, dem Verwaltungshandeln insbesondere durch Verwaltungsakt, Rechtsverordnung, Verwaltungsvertrag und Realakt. Neben dem Verwaltungsverfahren werden schließlich die Grundstrukturen des Verwaltungsorganisationsrechts sowie das Recht der staatlichen Ersatzleistungen erläutert.
Die Vorlesung "Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts" behandelt die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen der verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Klagen als Grundlagen juristischer Falllösung in diesem Rechtsgebiet. Hierzu zählen insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die Klagebefugnis sowie die weiteren Sachentscheidungsvoraussetzungen. Auch der vorläufige und vorbeugende Rechtsschutz ist Gegenstand der Vorlesung. Darüber hinaus werden die verwaltungsprozessualen Verfahrensgrundsätze sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel beleuchtet.
Gegenstand der Vorlesung "Polizei- und Ordnungsrecht" sind neben den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Begriff der Gefahr, die Polizeipflichtigkeit sowie die Ermessensausübung im Sicherheitsrecht. Anhand von Fällen werden insbesondere die Haftungstatbestände des Polizei- und Ordnungsrechts, die wichtigsten Standardmaßnahmen, der Verwaltungszwang sowie die Grundzüge des Kostenrechts dargestellt.
Die Veranstaltung "Grundzüge des Rechts der Europäischen Union" führt in das gesamte institutionelle und materielle Europarecht auf der Basis des geltenden Europarechts ein. Im institutionellen Teil werden die konstitutionellen Grundlagen, das Verhältnis zwischen EU und Mitgliedstaaten, die Organe, Rechtsquellen, Rechtssetzungsverfahren und der Rechtsschutz behandelt. Der materielle Teil dient der Vermittlung von Kenntnissen zum Recht des Binnenmarktes einschließlich der Grundfreiheiten. Es werden aber auch Teilbereiche des Wettbewerbsrechts (Beihilfenverbot) sowie Grundlagen der Außenbeziehungen der EU behandelt. |