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Modulkataloge

Name des Moduls [200320] Verwaltungs- und Europarecht Modulcode LLBI_Ö02

Studiengang [935] International Legal Studies ECTS Punkte 12 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload)    

Modulverantwortlicher

Prof. Dr. Ohler

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Eine Klausur: 100 %

Zusätzliche Informationen zum Modul

In den Lehrveranstaltungen "Allgemeines Verwaltungsrecht" sowie "Grundzüge des Rechts der Europäischen Union" wird jeweils eine Klausur angeboten. Zur Vergabe von Leistungspunkten muss nur eine dieser Klausuren (nach Wahl des Studierenden) bestanden werden.

Unterrichtssprache

deutsch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul

-

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

-

Art des Moduls

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen

Vorlesung: 10 SWS

Inhalte

Das Modul beinhaltet vier Lehrveranstaltungen: "Allgemeines Verwaltungsrecht", "Polizei- und Ordnungsrecht", "Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts" sowie "Grundzüge des Rechts der Europäischen Union".

In der Veranstaltung "Allgemeines Verwaltungsrecht", die das Staats-haftungsrecht einschließt, werden die rechtsdogmatischen Grundlagen dieses Rechtsgebiets erörtert. Die thematischen Schwerpunkte liegen auf dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, der Abgrenzung des Verwaltungsrechts als eines Teils des Öffentlichen Rechts zum Privatrecht, den Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, dem Verwaltungshandeln insbesondere durch Verwaltungsakt, Rechtsverordnung, Verwaltungsvertrag und Realakt. Neben dem Verwaltungsverfahren werden schließlich die Grundstrukturen des Verwaltungsorganisationsrechts sowie das Recht der staatlichen Ersatzleistungen erläutert.

Die Vorlesung "Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts" behandelt die Zulässigkeits- und Begründetheitsvoraussetzungen der verschiedenen verwaltungsgerichtlichen Klagen als Grundlagen juristischer Falllösung in diesem Rechtsgebiet. Hierzu zählen insbesondere die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs, die Klagebefugnis sowie die weiteren Sachentscheidungsvoraussetzungen. Auch der vorläufige und vorbeugende Rechtsschutz ist Gegenstand der Vorlesung. Darüber hinaus werden die verwaltungsprozessualen Verfahrensgrundsätze sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel beleuchtet.

Gegenstand der Vorlesung "Polizei- und Ordnungsrecht" sind neben den Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Begriff der Gefahr, die Polizeipflichtigkeit sowie die Ermessensausübung im Sicherheitsrecht. Anhand von Fällen werden insbesondere die Haftungstatbestände des Polizei- und Ordnungsrechts, die wichtigsten Standardmaßnahmen, der Verwaltungszwang sowie die Grundzüge des Kostenrechts dargestellt.

Die Veranstaltung "Grundzüge des Rechts der Europäischen Union" führt in das gesamte institutionelle und materielle Europarecht auf der Basis des geltenden Europarechts ein. Im institutionellen Teil werden die konstitutionellen Grundlagen, das Verhältnis zwischen EU und Mitgliedstaaten, die Organe, Rechtsquellen, Rechtssetzungsverfahren und der Rechtsschutz behandelt. Der materielle Teil dient der Vermittlung von Kenntnissen zum Recht des Binnenmarktes einschließlich der Grundfreiheiten. Es werden aber auch Teilbereiche des Wettbewerbsrechts (Beihilfenverbot) sowie Grundlagen der Außenbeziehungen der EU behandelt.

Lern- und Qualifikationsziele

Das Modul soll zunächst die Fähigkeit zum Umgang mit allgemeinen verwaltungsrechtlichen Fragestellungen vermitteln. Damit sollen Studierende einerseits in die Lage versetzt werden, die inneren Verbindung zum Verfassungsrecht und Europarecht herzustellen, andererseits sollen sie erkennen, welche übergreifenden Strukturen den Materien des Besonderen Verwaltungsrechts vorausgehen, bevor diese Rechtsgebiete detaillierter behandelt werden Studierende sollen in die Lage versetzt werden, sich in differenzierter Weise mit öffentlich-rechtlichen Problemen auseinanderzusetzen. Der Studierende erlernt den Aufbau und Ablauf des Widerspruchsverfahrens und das Grundwissen zu verwaltungsgerichtlichen Klagen.
Weiterhin werden Studierende werden mit den rechtlichen Grundlagen des europäischen Integrationsprozesses vertraut gemacht. Sie erwerben Kenntnisse über die verfassungsrechtlichen Strukturen der Europäischen Union. Auf eine Vertiefung bestehender Kenntnisse zielen auch die Ausführungen zu den Einwirkungen des europäischen Rechts auf das innerstaatliche Recht, insbesondere das Verwaltungsrecht. Zugleich sollen Studierende lernen, die Komplexität der mit dem europäischen Verfassungsverbund zusammenhängenden Rechtsfragen zu erfassen. Schließlich sollen Studierende lernen, die wirtschaftlichen Grundlagen des Integrationsprozesses anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einzuordnen und zu analysieren.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen)

-




LLBI_Ö02 ... Verwaltungs- und Europarecht Modulhandbuch


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