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Modulkataloge

Name des Moduls [200250] Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene Modulcode LLBI_B05

Studiengang [935] International Legal Studies ECTS Punkte 12 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload)    

Modulverantwortlicher

Prof. Dr. Müller

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Eine Klausur: 50 %
Eine Hausarbeit: 50 %

Zusätzliche Informationen zum Modul

Die Lehrveranstaltung "Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene" wird in jedem Semester angeboten. Im Rahmen dieser Vorlesung werden über das Semester verteilt insgesamt drei Klausuren angeboten, von denen die Studierenden zur Vergabe von Leistungspunkten eine bestehen müssen.

Darüber hinaus wird vor und nach jeder Vorlesungszeit im Rahmen der genannten Veranstaltung eine Hausarbeit für Fortgeschrittene angeboten. Zur Vergabe von Leistungspunkten muss eine dieser Hausarbeiten bestanden werden.

Unterrichtssprache

deutsch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul

-

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

-

Art des Moduls

Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen

Vorlesung: 6 SWS
Selbstständige wissenschaftliche Arbeit

Inhalte

Das Modul beinhaltet drei Lehrveranstaltungen: "Grundzüge des Familienrechts", "Grundzüge des Erbrechts" sowie "Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene".

Gegenstand der Vorlesung "Grundzüge des Familienrechts" sind das Ehe-, Eheschließungs-, Scheidungs-, Güter-, Unterhaltsrecht und das Recht der Eltern-Kind-Beziehung. Ferner wird die Lebenspartnerschaft behandelt. In Abgrenzung zum Eherecht werden die Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft angesprochen. Ein besonderer Akzent der Vorlesung liegt auf der Verknüpfung des Familienrechts mit dem Schuld- und Sachenrecht.

Die Vorlesung "Grundzüge des Erbrechts" gibt einen Überblick über die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge, einschließlich der Rechtsfolgen des Erbganges. In diesem Zusammenhang werden die Erbenhaftung, die Miterbengemeinschaft das Erben-Erbschaftsbesitzer-Verhältnis, die Testamentsvollstreckung und der Erbschein behandelt.

Die "Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene" ist die zentrale Lehrveranstaltung im Bereich des Zivilrechts, in der der gesamte Stoff des Bürgerlichen Rechts in Form von Hausarbeiten und Klausuren abgeprüft werden kann. Angeboten werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren. In der Vorlesung wird der gesamte Stoff aus dem Bereich des Bürgerlichen Rechts an Beispielsfällen exemplarisch wiederholt und illustriert. Die Vorlesung dient als Anregung zur selbständigen Aufarbeitung und Wiederholung des Gesamtlehrstoffes des Bürgerlichen Rechts. Eine selbständige Erarbeitung von Lösungen einfacher oder schwieriger zivilrechtlicher Fälle steht im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die Vorlesung soll außerdem aktiv die Verknüpfung zwischen den einzelnen Teilgebieten des Bürgerlichen Rechts herstellen. Der Prüfungsstoff kann das Sachenrecht, das Schuldrecht (Besonderer Teil) sowie die Grundzüge des Familien- und Erbrechts umfassen.

Lern- und Qualifikationsziele

Erstes Ziel des Moduls ist die Abrundung des materiellen Wissens zum BGB durch die Behandlung der Grundzüge des Familien- und Erbrechts (viertes und fünftes Buch des BGB).

Darüber hinaus werden die Studierenden in der praktischen Bearbeitung zivilrechtlicher Fälle geschult. In der zu erstellenden Hausarbeit wird das aus der Literatur zu erarbeitende Wissen aus dem Bürgerlichen Recht vertieft und fallbezogen angewendet. Die Methodik der Fallbearbeitung wird ebenfalls geschult. Der Studierende dokumentiert und erhöht seine Befähigung, praktische Konfliktfälle zu entscheiden. Die Hausarbeit und Klausur verlangen nach der Befähigung zur gutachtlichen Beurteilung rechtserheblicher Sachverhalte. Die Hausarbeit verlangt eine mehrwöchige Befassung mit einem Sachverhalt unter Heranziehung der einschlägigen Judikatur und Literatur. Die Klausur verlangt nach einer Würdigung eines Sachverhalts anhand des Gesetzes unter schriftlicher Niederlegung der Ergebnisse. Gegenstand der Bewertung sind die Fähigkeiten zur Begutachtung von Fällen. Dabei steht neben der Fähigkeit zur Erschließung der rechtlich erheblichen Normen auch die Befähigung zur sachgerechten Lösung von Fällen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen)

-




LLBI_B05 ... Bürgerliches Recht für Fortgeschrittene Modulhandbuch


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