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Modulkataloge

Name des Moduls [200120] Römische und deutsche Rechtsgeschichte Modulcode LLBI_G02

Studiengang [935] International Legal Studies ECTS Punkte 6 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload)    

Modulverantwortlicher

Prof. Dr. Pauly

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Eine Klausur: 100 %

Zusätzliche Informationen zum Modul

In jeder Lehrveranstaltung des Moduls wird jeweils eine Klausur angeboten. Zur Vergabe von Leistungspunkten muss nur eine dieser Klausuren (nach Wahl des Studierenden) bestanden werden.

Unterrichtssprache

deutsch

Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul

-

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

_

Art des Moduls

Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen

Vorlesung: 4 SWS

Inhalte

Das Modul beinhaltet zwei Lehrveranstaltungen: „Grundzüge der römischen Rechtsgeschichte einschließlich der eu-ropäischen Privatrechtsgeschichte” sowie „Grundzüge der modernen Rechts- und Verfassungsgeschichte”.


Die Vorlesung „Grundzüge der römischen Rechtsgeschichte einschließlich der europäischen Privatrechtsgeschichte” gibt zunächst einen Überblick über die Entstehungs- und Entwicklungsbedingungen des römischen Staates und des römischen Rechts. Sodann werden Methode und Stil des römischen Rechts an einem Beispiel aus dem materiellen römischen Privatrecht illustriert. Die Rezeption des römischen Rechts in Europa und seine Bedeutung für die Konzeption des BGB im 19. Jahrhundert bilden das letzte Thema der Veranstaltung.


Die Vorlesung „Grundzüge der modernen Rechts- und Verfassungsgeschichte” behandelt die wichtigsten Schritte der Rechtsentwicklung in Deutschland seit ca. 1800. Ausgehend von den naturrechtlich beeinflussten Kodifikationen (ALR, Code Civil, ABGB) werden in einem ersten Hauptteil die historische Rechtsschule, die Paulskirchenverfassung und die Rechtsvereinheitlichung bis 1900 besprochen. Anschließend geht es um die Rechtsentwicklungen in der Weimarer Republik, bevor in einem zweiten Hauptteil Recht und Unrecht in totalitären staatlichen Strukturen (Drittes Reich und ehemalige DDR) behandelt werden.

Lern- und Qualifikationsziele

Ziel des Moduls ist, neben der Vermittlung historischer Kenntnisse, die Förderung eines historisch fundierten Staats- und Rechtsverständnisses, das befähigt, die heutigen Rechtsregeln und Rechtsordnungen in einem übergreifenden kulturellen Gesamtzusammenhang zu sehen.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen)

-




LLBI_G02 ... Römische und deutsche Rechtsgeschichte Modulhandbuch


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