Name des Moduls | [35640] Praxisfelder der Theologie | Modulcode | The B14 |
Studiengang | [953] Grundlagen des Christentums | ECTS Punkte | 10 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 210 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 Stunden | Dauer des Moduls | 2 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Prof. Dr. Dahlgrün, Prof. Dr. Dr. Schmitz und Prof. Dr. Wermke |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Je eine Präsentation/ein Vortrag/ein Essay im Proseminar Religionspädagogik, im Grundkurs Praktische Theologie und im Proseminar/in der Übung Religionswissenschaft Notengewichtung: 1/3 pro Präsentation/Vortrag/Essay Jede Teilprüfung muss bestanden sein. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | - |
Literatur | Wird im Rahmen der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls | 935 BA Ergänzungsfach Grundlagen des Christentums – Studienwahlschwerpunkte „Bibelwissenschaften“ und „Geschichte und Theologie des Christentums“: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | GK: Praktische Theologie (2 SWS) PS: Religionspädagogik (2 SWS) PS/Ü: Religionswissenschaft (2 SWS) |
Inhalte | Mit Bezug auf mögliche Berufsfelder sollen die Studierenden vertiefende religionswissenschaftlich, praktisch-theologisch und religionspädagogisch versierte Einsichten in die Praxis religiöser Vollzüge erhalten - religionswissenschaftlich schwerpunktmäßig im Bereich von Kultur und Gesellschaft, praktisch-theologisch im Bereich von Kirche und religionspädagogisch im Bereich von Schule. |
Lern- und Qualifikationsziele | Einführung in die Teilgebiete und Methoden der Religionswissenschaft, der Praktischen Theologie und Religionspädagogik: 1. Überblick über die Disziplinen der Religionswissenschaft; Grundkenntnisse in exemplarischen Lernfeldern (religiöse Lebenswelten); 2. Kenntnisse in praktisch-religionswissenschaftlicher Theoriebildung 3. Kenntnis der religionspädagogischen Theoriebildung zur religiöser Sozialisation und gelebter Religion in der Lebenswelt v.a. von Kindern und Jugendlichen; Zudem sind die Studierenden in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der Praktischen Theologie, der Religionspädagogik und der Religionswissenschaft sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten. Den Lerninhalt und -prozess bilden dabei die argumentative mündliche und schriftliche Auseinandersetzung mit praktisch-theologischen, religionspädagogischen und religionswissenschaftlichen Problemstellungen und die Formulierung und Präsentation eigener Positionen in der fachwissenschaftlichen Diskussion. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) |
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