Name des Moduls | [27100] Religionen in Kulturen und Gesellschaften I | Modulcode | BA RW21 |
Studiengang | [136] Religionswissenschaft | ECTS Punkte | 10 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 210 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 90 Stunden | Dauer des Moduls | 2 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Prof. Dr. Dr. Schmitz |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Proseminararbeit im Fachgebiet Religionswissenschaft Notengewichtung: 100% |
Zusätzliche Informationen zum Modul | - |
Literatur | siehe Vorlesungsverzeichnis |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | - |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls | 955 BA Kernfach Christentum in Kultur, Geschichte und Bildung: Pflichtmodul 953 BA Ergänzungsfach Grundlagen des Christentums – Studienwahlschwerpunkt „Religion in Kirche und Gesellschaft“: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | VL: Religionswissenschaft (2 SWS) |
Inhalte | Einführung in die Disziplin der Religionswissenschaft und deren Inhalte, Fragestellungen und Methoden, sowie vertiefende Kenntnisse zu spezifischen religionsgeschichtlichen Themenfeldern. Aneignung von Grundlagenwissen im Bereich der religiösen Lebenswelten, Kenntnisse religionswissenschaftlicher Hilfsmittel und Arbeitsweisen, Vertiefung des theoretischen und methodischen Umgangs mit religiösen Phänomenen, selbständige Erschließung und Bearbeitung dieser Themenfelder, Vertrautheit mit religionssystematischer Theoriebildung. |
Lern- und Qualifikationsziele | Zudem sind die Studierenden in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der Religionswissenschaft sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten. Den Lerninhalt und -prozess bilden dabei die argumentative mündliche und schriftliche Auseinandersetzung mit religionswissenschaftlichen Problemstellungen und die Formulierung und Präsentation eigener Positionen in der fachwissenschaftlichen Diskussion. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) |
|