Name des Moduls | [35750] Antikes Christentum (I): Methodenlehre und Religion frühchristlicher Schriften | Modulcode | The E11 |
Studiengang | [953] Grundlagen des Christentums | ECTS Punkte | 10 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 240 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 Stunden | Dauer des Moduls | 2 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 300 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Prof. Dr. Manuel Vogel |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Proseminararbeit Notengewichtung: 100% |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Die Teilnahme am Hauptseminar setzt das erfolgreich abgeschlossene Proseminar voraus. Bei Vorliegen entsprechender Sprachkenntnisse (Graecum) kann auch ein Proseminar und/oder ein Hauptseminar mit Graecum besucht werden. |
Literatur | Wird im Rahmen der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben |
Unterrichtssprache | Deutsch |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | - |
Vorkenntnisse |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls | 636 B.A. KF Religionswissenschaft: Weltreligionen in Geschichte und Gegenwart: Wahlpflichtmodul
636 B.A. EF Religionswissenschaft: Weltreligionen in Geschichte und Gegenwart: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | PS (ohne Graecum) (2 SWS): Einführung in die exegetischen Methoden des Neuen Testaments |
Inhalte | PS Einführung in die neutestamentliche Methodenlehre. |
Lern- und Qualifikationsziele | Absolventinnen und Absolventen des Moduls Zudem sind die Absolventen und Absolventinnen in der Lage, eigenständige Positionen im Diskurs der neutestamentlichen Wissenschaft sowie der Referenzwissenschaften argumentativ zu vertreten. Den Lerninhalt und -prozess bilden dabei die argumentative mündliche und schriftliche Auseinandersetzung mit neutestamentlichen Problemstellungen und die Formulierung und Präsentation eigener Positionen in der fachwissenschaftlichen Diskussion. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) |
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