Name des Moduls | [32180] Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs I b (2)) | Modulcode | BSLAW 9.4 |
Studiengang | [746] Slawistik | ECTS Punkte | 5 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 Stunden | Dauer des Moduls | 1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Dr. Swetlana Rudolf, Dr. Tatjana Rochko, Dr. Albina Voblikova |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Hörtext und schriftliche Aufgabe zur Überprüfung des Hörverstehens |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Arbeitsaufwand (work load) in: 139 Lehramt Russisch Gymnasium: Modulnote geht in Endnote ein. 139 Lehramt Russisch Regelschule: Modulnote geht nicht in Endnote ein. Die zu erbringende Teilnahme-/Studienleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben. |
Literatur | k.A. |
Unterrichtssprache | k.A. |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | Einstufungstest (für Studierende mit Vorkenntnissen) zu Semesterbeginn im Rahmen der ersten Lehrveranstaltung |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | BSLAW 9.7 und 9.8 |
Art des Moduls | 746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: 746 B.A. Slawistik Ergänzungsfach Ostslawistik: 746 B.A. Slawistik Kernfach Südslawistik: 139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule): 180 Kaukasiologie Ergänzungsfach: B.A. Wirtschaft und Sprachen: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | Ü/SK 1; Ü/SK 2 |
Inhalte | Vermittlung von Kenntnissen der normgerechten russischen Aussprache und Intonation, monologische und dialogische Hörtexte vorwiegend zu Themen und Situationen der Alltagskommunikation. |
Lern- und Qualifikationsziele | Fertigkeiten und Fähigkeiten im Hörverstehen und dialogischen Sprechen (Konversation) sowie im monologischen Sprechen. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Russischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> A 2 / B 1. Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit notwendig. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) | Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen einschließt (z.B. Übungsaufgaben). |