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Modulkataloge

Name des Moduls [32180] Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs I b (2)) Modulcode BSLAW 9.4

Studiengang [746] Slawistik ECTS Punkte 5 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Stunden Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Stunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150 Stunden    

Modulverantwortlicher

Dr. Swetlana Rudolf, Dr. Tatjana Rochko, Dr. Albina Voblikova

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Hörtext und schriftliche Aufgabe zur Überprüfung des Hörverstehens
Zusätzliche Informationen zum Modul

Arbeitsaufwand (work load) in:
- Präsenzstunden: Ü/SK 1: 30 h, Ü/SK 2: 30 h
- Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitung): Ü/SK 1: 45 h, Ü/SK 2: 45 h

139 Lehramt Russisch Gymnasium: Modulnote geht in Endnote ein.

139 Lehramt Russisch Regelschule: Modulnote geht nicht in Endnote ein.

Die zu erbringende Teilnahme-/Studienleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben.

Literatur k.A.
Unterrichtssprache k.A.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul Einstufungstest (für Studierende mit Vorkenntnissen) zu Semesterbeginn im Rahmen der ersten Lehrveranstaltung
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) BSLAW 9.7 und 9.8
Art des Moduls

746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik:
Pflichtmodul

746 B.A. Slawistik Ergänzungsfach Ostslawistik:
Pflichtmodul

746 B.A. Slawistik Kernfach Südslawistik:
Pflichtmodul

139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule):
Pflichtmodul

180 Kaukasiologie Ergänzungsfach:
Wahlpflichtmodul

B.A. Wirtschaft und Sprachen: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen Ü/SK 1; Ü/SK 2
Inhalte Vermittlung von Kenntnissen der normgerechten russischen Aussprache und Intonation, monologische und dialogische Hörtexte vorwiegend zu Themen und Situationen der Alltagskommunikation.
Lern- und Qualifikationsziele

Fertigkeiten und Fähigkeiten im Hörverstehen und dialogischen Sprechen (Konversation) sowie im monologischen Sprechen. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Russischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> A 2 / B 1. Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit notwendig.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen)

Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen einschließt (z.B. Übungsaufgaben).



BSLAW 9.4 ... Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs I b (2))

BSLAW 9.4 ... Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs I b (2)) Modulhandbuch


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