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Modulkataloge

Name des Moduls [32200] Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs II a (2)) Modulcode BSLAW 9.6

Studiengang [746] Slawistik ECTS Punkte 5 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Stunden Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Sommersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Stunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150 Stunden    

Modulverantwortlicher

Dr. Swetlana Rudolf, Dr. Tatjana Rochko, Dr. Albina Voblikova

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Mündliche Prüfung (15 Min.)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Arbeitsaufwand (work load) in:
- Präsenzstunden: Ü /SK 1: 30 h, Ü/SK 2: 30 h
- Selbststudium
(einschl. Prüfungsvorbereitung): Ü/SK 1: 45 h, Ü/SK 2: 45 h 
139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule):
Modulnote geht in Endnote ein

Die zu erbringende Teilnahme-/Studienleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul erfolgreicher Abschluss der Module BSLAW 9.1 und 9.2
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) BSLAW 9.9
Art des Moduls

746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik:
Pflichtmodul

746 B.A. Slawistik Ergänzungsfach Ostslawistik:
Pflichtmodul

746 B.A. Slawistik Kernfach Südslawistik:
Pflichtmodul

139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule):
Pflichtmodul

180 Kaukasiologie Ergänzungsfach:
Wahlpflichtmodul

B.A. Wirtschaft und Sprachen: Pflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen Ü/SK 1; Ü/SK 2
Inhalte Phonetik und Intonation der russischen Gegenwartssprache, monologische und dialogische Hörtexte.
Lern- und Qualifikationsziele

Fertigkeiten und Fähigkeiten im Hörverstehen und dialogischen Sprechen (Konversation) sowie im monologischen Sprechen. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Russischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> A 2 / B 1. Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit notwendig.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen)

Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen einschließt (z.B. Übungsaufgaben).



BSLAW 9.6 ... Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs II a (2))

BSLAW 9.6 ... Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Grundkurs II a (2)) Modulhandbuch


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