Modulkataloge
Name des Moduls |
[47120] Seminar Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht |
Modulcode |
JurA300 |
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Studiengang |
[135] Rechtswissenschaft |
ECTS Punkte |
9 LP |
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Arbeitsaufwand für Selbststudium |
150 Stunden |
Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) |
jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden |
30 Stunden |
Dauer des Moduls |
1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) |
180 Stunden |
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Modulverantwortlicher |
Prof. Dr. Fischer |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten |
Seminararbeit und Verteidigung: 100% |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul |
- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) |
- |
Art des Moduls |
135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen |
Seminar: 2 SWS |
Inhalte |
Im Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht stehen die Arbeitsbeziehungen und der soziale Schutz im Mittelpunkt. In den Veranstaltungen des Schwerpunkts geht es um Fragen des Betriebsverfassungsrechts, des Arbeitskampfrechts sowie des Rechts der Koalitionen. Darüber hinaus werden Veranstaltungen zum arbeitsrechtlichen Verfahrensrecht angeboten. Dazu besteht eine Kooperation mit dem Bundesarbeitsgericht, es nehmen Richter aus Erfurt an den Veranstaltungen des Schwerpunkts teil. Überdies werden im Rahmen des Schwerpunktbereichs Veranstaltungen zum sozialen Schutz angeboten, es finden also Vorlesungen statt, die das deutsche Sozialrecht zum Gegenstand haben: Insbesondere wird eine Einführung in die allgemeinen Lehren des Sozialrechts angeboten, des Weiteren finden regelmäßig Vorlesungen zum System des Sozialrechts sowie den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung statt.
Regelmäßig werden Seminare zu folgenden Themenkomplexen angeboten: - Sozialrecht - Arbeitsrecht - Sozialrechtsprechung - Arbeitsrechtsprechung |
Lern- und Qualifikationsziele |
Das Seminar umfasst die Anfertigung einer Seminararbeit und deren mündliche Verteidigung. Durch die Seminararbeit soll der Studierende nachweisen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Teilproblem aus dem Schwerpunktbereich eigenständig wissenschaftlich zu bearbeiten und wissenschaftlichen Standards entsprechend darzustellen. Die mündliche Prüfungsleistung besteht in der Verteidigung der wissenschaftlichen Arbeit (mündliches Referat und anschließende Diskussion). Der Studierende soll unter Beweis stellen, dass er ein Thema prägnant präsentieren und ein diskursives wissenschaftliches Gespräch führen kann. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) |
- |
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JurA300 ... Seminar Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht
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