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Modulkataloge

Name des Moduls [47360] Grundzüge des Familien- und Erbrechts Modulcode JurZ320

Studiengang [135] Rechtswissenschaft ECTS Punkte 6 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium 60 Stunden Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Stunden Dauer des Moduls 2 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 120 Stunden    

Modulverantwortlicher

Prof. Dr. Brose

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten Bestehen einer Klausur: 100%
Literatur -
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul -
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) -
Art des Moduls

135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen Vorlesung: 4 SWS
Inhalte

Das Modul Grundzüge des Familien- und Erbrechts umfasst die Vorlesungen Grundzüge des Familienrechts (2 SWS) und Grundzüge des Erbrechts (2 SWS). Die Vorlesung Grundzüge des Familienrechts wird im Winter- und die Vorlesung Grundzüge des Erbrechts im Sommersemester angeboten.

 Grundzüge des Familienrechts:

Gegenstand der Vorlesung sind das Ehe-, Eheschließungs-, Scheidungs-, Güter-, Unterhaltsrecht und das Recht der Eltern-Kind-Beziehung. Ferner wird die Lebenspartnerschaft behandelt. In Abgrenzung zum Eherecht werden die Rechtsfragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft angesprochen. Ein besonderer Akzent der Vorlesung liegt auf der Verknüpfung des Familienrechts mit dem Schuld- und Sachenrecht.

 

Grundzüge des Erbrechts:

Die Vorlesung gibt einen Überblick über die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge, einschließlich der Rechtsfolgen des Erbganges. In diesem Zusammenhang werden die Erbenhaftung, die Miterbengemeinschaft das Erben-Erbschaftsbesitzer-Verhältnis, die Testamentsvollstreckung und der Erbschein behandelt.

 

Die Inhalte beider Vorlesungen werden in einer gemeinsamen Klausur (im Anschluss an die Vorlesung Grundzüge des Erbrechts) geprüft.

Lern- und Qualifikationsziele

Die Vorlesungen sollen den Studierenden die Rechtsgrundlagen des Familienlebens und die zentralen Rechtsfragen beim Tod eines Menschen vermitteln. Im Mittelpunkt der Lehre steht die Darstellung der zentralen Rechtsinstitutionen beider Gebiete und die Schilderung ihrer Bedeutung für das gesamte Zivilrecht.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) -



JurZ320 ... Grundzüge des Familien- und Erbrechts Modulhandbuch


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