Modulkataloge
Name des Moduls |
[47180] Grundkurs Öffentliches Recht I |
Modulcode |
JurÖ100 |
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Studiengang |
[135] Rechtswissenschaft |
ECTS Punkte |
15 LP |
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Arbeitsaufwand für Selbststudium |
110 Stunden |
Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) |
jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden |
90 Stunden |
Dauer des Moduls |
1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) |
300 Stunden |
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Modulverantwortlicher |
Prof. Dr. Ohler |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten |
Bestehen einer Klausur: 60% Bestehen einer Hausarbeit: 40% |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul |
- |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) |
- |
Art des Moduls |
135 B.A. Rechtswissenschaft Ergänzungsfach: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen |
Vorlesung: 4 SWS Arbeitsgemeinschaft: 2 SWS |
Inhalte |
Der Grundkurs Öffentliches Recht I soll eine Einführung in die Wissenschaft vom Öffentlichen Recht geben. Er dient primär der Erarbeitung des Verfassungsrechts. Nach einer Einführung in die Funktion von Verfassung und Verfassungsrecht werden die bestimmenden Strukturprinzipien des Grundgesetzes und die verschiedenen staatlichen Organe einschließlich ihrer Funktionsweise vorgestellt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einordnung der Bundesrepublik Deutschland in den europäischen Verfassungsbund. Aus dem Bereich des Verfassungsprozessrechts werden die verfassungsrechtlichen Verfahrensarten präsentiert, soweit sie einen Bezug zum Staatsorganisationsrecht aufweisen. |
Lern- und Qualifikationsziele |
Der Grundkurs Öffentliches Recht I verfolgt mehrere Ziele. Der Studierende wird durch die Vorlesung für staatsorganisationsrechtliche Probleme sensibilisiert und lernt Grundlagen der Staatstheorie kennen. Die Arbeitsgemeinschaft hat das Ziel, dem Studierenden die juristische Argumentationstechnik und den Gutachtenstil zu vermitteln. Der Studierende erlernt somit parallel zur Vorlesung die Lösung von Fällen im Bereich des Staatsorganisationsrechts. In der zu erstellenden Hausarbeit soll das erarbeitete Wissen aus der Vorlesung vertieft und die Falllö-sungstechnik angewendet werden. Damit dokumentiert der Studierende seinen erworbenen methodischen Kenntnisstand und verbessert die Fähigkeit, Fälle selbständig zu lösen. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) |
- |
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JurÖ100 ... Grundkurs Öffentliches Recht I
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