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Modulkataloge

Name des Moduls [32240] Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Aufbaukurs I b) Modulcode BSLAW 9.10

Studiengang [746] Slawistik ECTS Punkte 5 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Stunden Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes 2. Semester (ab Wintersemester)
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Stunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150 Stunden    

Modulverantwortlicher

Dr. Swetlana Rudolf, Dr. Tatjana Rochko, Dr. Albina Voblikova

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Klausur (90 min)

Zusätzliche Informationen zum Modul

Arbeitsaufwand (work load) in:
- Präsenzstunden: Ü/SK 1: 30 h, Ü/SK 2: 30 h
- Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitung): Ü/SK 1: 45 h, Ü/SK 2: 45 h

139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule): Modulnote geht in Endnote ein

Die zu erbringende Teilnahme-/Studienleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von den Dozierenden bekannt gegeben.

Literatur

--

Unterrichtssprache

k.A.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul

746 B.A. Slawistik – Kernfach Ostslawistik : BSLAW 9.7 und 9.8

984 B.A. Wirtschaft und Sprache: BSLAW 9.7 und 9.8

139 LR/LG Russisch: BSLAW 9.7 und 9.8

846 MA Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Russischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1

Vorkenntnisse

--

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

BSLAW 9.12

Art des Moduls

746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: Pflichtmodul

746 B.A. Slawistik Ergänzungsfach Ostslawistik: Pflichtmodul

746 B.A. Slawistik Kernfach Südslawistik: Pflichtmodul

139 Lehramt Russisch (Gymnasium und Regelschule): Pflichtmodul

B.A. Wirtschaft und Sprachen: Pflichtmodul

MA Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen

Ü/SK 1; Ü/SK 2

Inhalte

Komplexe Arbeit an phonetischen und intonatorischen Erscheinungen der russischen Sprache; monologische und dialogische Hörtexte.

Lern- und Qualifikationsziele

Fertigkeiten und Fähigkeiten im Hörverstehen und dialogischen Sprechen (Konversation); Verstehen von komplexen Texten (Sach- und Fachtexten); Diskussion landeskundlicher Themen auf der Grundlage von Radio- und Fernsehsendungen.

Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Russischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> B 2

Für den Lernerfolg ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit notwendig.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen)

Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen (z.B. Übungsaufgaben) einschließt.



BSLAW 9.10 ... Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Aufbaukurs I b)

BSLAW 9.10 ... Russische Sprachvermittlung - Hören und Sprechen (Aufbaukurs I b) Modulhandbuch


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