Name des Moduls | [32600] Sprachkurs Polnisch (Hauptkurs b) | Modulcode | BSLAW 11.6 |
Studiengang | [746] Slawistik | ECTS Punkte | 5 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Sommersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 Stunden | Dauer des Moduls | 1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Dr. Ewa Krauß |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Aufsatz (in polnischer Sprache) – 90 Min. (50 %) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | 746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: keine 746 B.A. Slawistik Ergänzungsfach Westslawistik: keine 984 B.A. Wirtschaft und Sprachen: keine |
Vorkenntnisse | 746 Slawistik Ergänzungsfach Westslawistik: BSLAW 11.5 |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | 746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: keine 746 B.A. Slawistik Ergänzungsfach Westslawistik: keine 984 B.A. Wirtschaft und Sprachen: keine, empfohlen MSLAW 10.1 |
Art des Moduls | 746 B.A. Slawistik Kernfach Ostslawistik: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | Ü/SK 1; Ü/SK 2 |
Inhalte | Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten im schriftlichen Ausdruck; Hinführung zum freien Schreiben über Themen wie Alltag, Landeskunde, Literatur usw.; mündliche Argumentation zu behandelten Themen. |
Lern- und Qualifikationsziele | Sicherheit im schriftlichen Ausdruck sowie Hören und Sprechen; Schreiben von Aufsätzen, Verfassen von schriftlichen Darstellungen aus den unterschiedlichsten Kommunikationsebenen, Argumentation und die Diskussion von Problemen. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Polnischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> B 1. Aktive und regelmäßige Teilnahme sowie Abgabe aller Übungsaufgaben unterstützt das Erreichen der Lernziele. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) | Aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen, die regelmäßig zu erbringende Studienleistungen einschließt (z.B. Übungsaufgaben, schriftliche Essays). |