Name des Moduls | [301880] Polnisch Sprachkurs 1 | Modulcode | MSLAW 10.1 |
Studiengang | [846] Slawische Sprachen, Literaturen u. Kulturen | ECTS Punkte | 5 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 90 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (ab Wintersemester) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 60 Stunden | Dauer des Moduls | 1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Dr. Ewa Krauß |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Klausur (90 Min.) (40 %) Übersetzung Polnisch-Deutsch (90 Min.) (30 %) mündliche Prüfung (15 Min.) (30 %) |
Zusätzliche Informationen zum Modul | -- |
Literatur | -- |
Unterrichtssprache | -- |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | M.A. Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Abschluss mindestens eines BA-Ergänzungsfachs „Slawistik“ mit Spezialisierung Polnisch; Polnischkenntnisse im Umfang dieses Abschlusses. |
Vorkenntnisse | MA: Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Polnischkenntnisse auf dem Niveau A2 des GER oder BSLAW 11.4 |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | MA: Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Wahlpflichtmodul |
Art des Moduls | MA: Slawische Sprachen, Literaturen und Kulturen: Wahlpflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | Ü/SK 1; Ü/SK 2 |
Inhalte | Lexikalische und grammatische sowie kommunikationstheoretische Kenntnisse zu Gesprächsarten und Textsorten, z.B.: Spezifika monologischer und dialogischer, publizistischer und belletristischer Texte. |
Lern- und Qualifikationsziele | Fertigkeiten und Fähigkeiten im Lesen publizistischer und belletristischer Texte, im Sprechen und Schreiben darüber, im sinngemäßen Übertragen aus dem Deutsche ins Polnische sowie im Übersetzen aus dem Polnischen ins Deutsche; Sicherheit im schriftlichen Ausdruck. Erwerb von fremdsprachlicher Kompetenz im Polnischen laut europäischem Referenzrahmen Niveau -> A 2 / B 1. |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) | Regelmäßige und aktive Teilnahme (Nachweis erfolgt i.d.R. über Teilnahmelisten; Umfang und Form werden zu Beginn des Moduls durch den Modulverantwortlichen bekannt gegeben). |