Name des Moduls | [4500] Messmethoden in der Sportwissenschaft | Modulcode | SPW-MET |
Studiengang | [029] Sportwissenschaft | ECTS Punkte | 14 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 300 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes 2. Semester (jährlich) |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 120 Stunden | Dauer des Moduls | 2 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 420 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | Prof. Dr. A. Zech |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | Protokolle oder Berichte oder Klausur (30 min) (50% aus allen naturwissenschaftlichen Bereichen; je Bereich 12,5%) (50% aus allen sozialwissenschaftlichen Bereichen; je Bereich 12,5%) Jede Modulprüfung muss mindestens bestanden sein |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Es wird empfohlen, dass biomechanische Grundpraktikum als Teil der naturwissenschaftlichen Forschungsmethoden zu Beginn des Studiums abzuleisten. Ergänzung zu Dauer des Moduls: 2 Semester (Naturwissenschaften im WS; Sozialwissenschaften im SS)
Zur Erreichung der Studienziele des Moduls ist eine Anwesenheitspflicht bei den Seminaren und Übungen des Moduls gegeben. Nähere Einzelheiten teilen die jeweiligen Lehrkräfte zu Beginn dieser Lehrveranstaltungen nachvollziehbar mit.
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Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | keine |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | SPW-BAA |
Art des Moduls | Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | (Art der Lehrveranstaltung, SWS, LP (ECTS)) Forschungsmethoden Naturwissenschaften (V/S/P, 4, 7) Forschungsmethoden Sozialwissenschaften (V/S/P, 4, 7)
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Inhalte | Praktische Erfahrung mit Grundproblemen der Mechanik; Sportwissenschaftliche Untersuchungen an ausgewählten Beispielen (Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften). |
Lern- und Qualifikationsziele | Erwerb grundlegender Fähigkeiten zur Bewältigung forschungsmethodische Ansätze; Beherrschen der unterschiedlichen fachspezifischen Ansätze; Erstellung von Protokollen und Berichten; Qualifikation zum praktischen Umgang mit Messtechnik und Statistik |
Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen) | keine |