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Modulkataloge

Name des Moduls [44170] Grundlagen der Wirtschaftspolitik Modulcode LAWiWiS.4

Studiengang [147] Sozialkunde ECTS Punkte 5 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium 90 Stunden Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 60 Stunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150 Stunden    

Modulverantwortlicher Prof. Dr. Andreas Freytag
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

60-minütige Klausur (100 %)

Zusätzliche Informationen zum Modul

147 Lehramt Gymnasium Sozialkunde:
Je nach gewähltem Schwerpunkt Soziologie oder Wirtschaftswissenschaften geht ein Aufbaumodul (BASOZ 2.1-2.4) im Teilfach Soziologie oder gemeinsam die Module LAWiWiS.3 und LAWiWiS.4 im Teilfach Wirtschaftswissenschaften in die Fachendnote ein.
Näheres regelt die Studienordnung.

147 Lehramt Regelschule Sozialkunde:
Je nach gewähltem Schwerpunkt Soziologie oder Wirtschaftswissenschaften geht ein Aufbaumodul (BASOZ 2.1-2.4) im Teilfach Soziologie oder gemeinsam die Module LAWiWiS.3 und LAWiWiS.4 im Teilfach Wirtschaftswissenschaften in die Fachendnote ein.
Näheres regelt die Studienordnung.

Literatur

wird in den Veranstaltungen bekannt gegeben

Unterrichtssprache k.A.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul 147 Lehramt Gymnasium Sozialkunde:
LAWiWiS.1, LAWiWiS.2

147 Lehramt Regelschule Sozialkunde:
LAWiWiS.1, LAWiWiS.2
Art des Moduls

147 Lehramt Gymnasium Sozialkunde:
Wahlpflichtmodul

147 Lehramt Regelschule Sozialkunde:
Wahlpflichtmodul

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen Vorlesung (3 SWS)
Übung (1 SWS)
Inhalte

Es werden Ziele, Methoden und Konzepte der Wirtschaftspolitik vor dem Hintergrund der Globalisierung behandelt.

Lern- und Qualifikationsziele

Es wird ein Grundverständnis für ordnungsökonomische und wirtschaftspolitische Zusammenhänge vermittelt.

Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung (Prüfungsvorleistungen)

regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen




LAWiWiS.4 ... Grundlagen der Wirtschaftspolitik Modulhandbuch


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