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Modulkataloge

Name des Moduls [40600] Vorbereitungsmodul I: schriftliche Prüfung Modulcode LG-Phi 5.1

Studiengang [127] Philosophie ECTS Punkte 5 LP

Arbeitsaufwand für Selbststudium 120 Stunden Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) jedes Semester
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden 30 Stunden Dauer des Moduls 1 Semester
Arbeitsaufwand Summe (Workload) 150 Stunden    

Modulverantwortlicher

vom Landesprüfungsamt bestellte Prüfer

Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten

Schriftliche Prüfung: Klausur (4h)

Prüfungsbereiche: Theoretische Philosophie oder praktische Philosophie oder Religionswissenschaft.

Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an.

In der schriftlichen Prüfung werden in jedem Bereich drei Themen zur Wahl gestellt.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul

Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprü­fungsamt

Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür)

127 LG Philosophie

Art des Moduls

127 LG Philosophie: Pflichtmodul

 

Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen

Eine Vorlesung (2 SWS) aus den Bereichen

(a) praktische Philosophie oder
(b) theoretische Philosophie oder
(c) Religionswissenschaft.

Zusätzlich jeweils Selbststudium eines Lektürekanons, der zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird.

Inhalte

Gegenstand des Moduls sind Themen aus dem gewählten Bereich, die in der Lehrveranstaltung in vertiefender Form unter Berücksichtigung neuester Ent­wicklungen in der Forschung behandelt und im Selbststudium durch eine zusätzliche Auseinander­setzung mit Texten aus dem Gebiet vertieft werden. (Genauere Erläuterungen dazu finden sich im Veran­staltungskommentar).

Lern- und Qualifikationsziele

Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter der Heranziehung des in § 3 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatprüfungsordnung festgestellt und bewertet.

Fähigkeit zur vertieften Auseinandersetzung mit Themen und Frage­stellungen des gewählten Gebiets. Befähigung zur eigenständigen Erschließung klassischer Texte sowie zur Durchdringung komplexer Fragestellungen. Ar­gumentations-, Interpretations- und Darstellungskom­petenzen.




LG-Phi 5.1 ... Vorbereitungsmodul I: schriftliche Prüfung Modulhandbuch


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