Name des Moduls | [47690] Vorbereitungsmodul Mündliche Prüfung | Modulcode | The L45 |
Studiengang | [653] Evangelische Religionslehre | ECTS Punkte | 5 LP |
Arbeitsaufwand für Selbststudium | 120 Stunden | Häufigkeit des Angebotes (Modulturnus) | jedes Semester |
Arbeitsaufwand in Präsenzstunden | 30 Stunden | Dauer des Moduls | 1 Semester |
Arbeitsaufwand Summe (Workload) | 150 Stunden | ||
Modulverantwortlicher | vom Landesprüfungsamt bestellter Prüfer |
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten | 30 Minuten mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf eines der vom Kandidaten gewählten nachfolgenden Fachgebiete: 1. Altes Testament, Der Bereich, der Gegenstand der schriftlichen Prüfung war, kann nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein. Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die von ihm gewählten Bereiche für die schriftliche und mündliche Prüfung an. |
Zusätzliche Informationen zum Modul | Für 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre und 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre Erweiterungsprüfung gilt: Die Modulnote wird in die Berechnung der Endnote aufgenommen. |
Literatur | Wird im Rahmen der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. |
Unterrichtssprache |
Voraussetzungen für die Zulassung zum Modul | Zulassung zum ersten Abschnitt der Staatsprüfung durch das Landesprüfungsamt |
Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) | - |
Art des Moduls | 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre: Pflichtmodul 653 Lehramt Regelschule Evangelische Religionslehre Erweiterungsprüfung: Pflichtmodul |
Zusammensetzung des Moduls / Lehrformen | Vorlesung mit Kolloquium oder Hauptseminar im Hauptstudium mit einem exemplarisch behandelten Thema aus einem der Fachgebiete:
Selbststudium: Vertiefende Lektüre, die in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben wird. |
Inhalte | Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Inhalte der Lehrveranstaltung und der Lektüre. |
Lern- und Qualifikationsziele | Die Kompetenzen der Kandidaten werden - thematisch auf die vom Kandidaten ausgewählten Bereiche des Anhangs der Staatsprüfungsordnung begrenzt - unter Heranziehung des in § 4 Abs. 2 genannten Kompetenzkatalogs der Staatsprüfungsordnung festgestellt und bewertet. Prüfungsinhalte der Fachgebiete AT und NT:
Prüfungsinhalte der Fachgebiete KG und ST:
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